RS OGH 1989/3/30 8Ob48/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.1989
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Norm

KO §11
KO §14 Abs1
KO §21 Abs2
KO §44 Abs1
KO §44 Abs2

Rechtssatz

Hat der Masseverwalter in der Prüfungstagsatzung die als Kaufpreisforderung angemeldeten Konkursansprüche der klagenden Partei als solche anerkannt, so ist ihr der Masseverwalter darüber auskunftspflichtig, an wen die von ihr unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren verkauft und wann die jeweiligen Erwerber welchen Betrag dafür bezahlt haben, wenn die Kenntnis dieser Umstände für die Feststellung von Aussonderungsansprüchen bzw Ersatzaussonderungsansprüchen und Absonderungsansprüchen notwendig ist.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 48/88
    Entscheidungstext OGH 30.03.1989 8 Ob 48/88
    Veröff: SZ 62/55 = ÖBA 1989,918 (P Doralt) = WBl 1989,194

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0064230

Dokumentnummer

JJR_19890330_OGH0002_0080OB00048_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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