Norm: ZPO §43AO §53KO §156
Rechtssatz: Da die bloße Möglichkeit eines (teilweisen) Wiederauflebens im Titelverfahren nicht zu berücksichtigen ist, hat sich die Kostenentscheidung bei Einklagung der Gesamtforderung ausschließlich an dem tatsächlichen Prozesserfolg zu orientieren. Entscheidungstexte 8 Ob 53/08i Entscheidungstext OGH 28.04.2008 8 Ob 53/08i Bem: Siehe auch RS005... mehr lesen...
Norm: KO §156
Rechtssatz: Für die Beurteilung der zeitgerechten Erfüllung des Zwangsausgleichs sind die allgemeinen Verzugsregeln des Zivilrechts maßgeblich. Entscheidungstexte 8 Ob 53/08i Entscheidungstext OGH 28.04.2008 8 Ob 53/08i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123576 ... mehr lesen...
Norm: AO §66KO §156
Rechtssatz: Sowohl bei Anmeldung als auch bei Nichtanmeldung von Forderungen besteht die Möglichkeit, diese Forderungen innerhalb der Verjährungsfrist geltend zu machen. In diesem Umfang muss auch die Antragstellung nach § 66 AO als zulässig erachtet werden. Erst nach Befriedigung der Forderung kann auch von einer "Erfüllung" des Ausgleiches hinsichtlich dieser Forderung ausgegangen werden. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: KO §156
Rechtssatz: Sicherheiten (wie etwa Pfandrechte), die erst mit Rechtskraft der Aufhebung des Konkursverfahrens entstehen, erleiden durch den rechtskräftig bestätigten Zwangsausgleich keine Schmälerung. Entscheidungstexte 3 Ob 121/01t Entscheidungstext OGH 19.09.2001 3 Ob 121/01t European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: IO §156KO §156
Rechtssatz: Die Wirkungen des Zwangsausgleichs (§ 156 KO) erstrecken sich nur auf jene Ansprüche gegen den Gemeinschuldner, die der Anmeldung im Konkurs unterliegen; die Rechte des Aussonderungsberechtigten bleiben hiedurch unberührt. Entscheidungstexte 3 Ob 229/99v Entscheidungstext OGH 20.06.2000 3 Ob 229/99v Veröff: SZ 73/99 ... mehr lesen...
Norm: AO §53 Abs1AO §53 Abs4KO §156
Rechtssatz: Die im Ausgleich festgelegten Zahlungsfristen beginnen nicht vor dem Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses über die Bestätigung des Ausgleichs zu laufen, weil gemäß § 53 Abs 1 AO erst dann die Rechtswirkungen des Ausgleichs eintreten. Ebensowenig wie vorher die gewährte Stundung und der gewährte Nachlass wirksam werden, kann der Schuldner verpflichtet sein, vorher Zahlungen zu leisten, obwohl n... mehr lesen...
Norm: AO §53EO §35 AgIO §156KO §156ZPO §482 B2
Rechtssatz: Da die rechtskräftige Bestätigung des (Zwangs-) Ausgleichs nur materiellrechtliche Auswirkungen auf die durch den Ausgleich betroffenen Forderungen, insbesondere auf die Höhe des klagbaren Teils einer Forderung und auf die Fälligkeit, so folgt daraus zwingend, dass auf Grund der im Zivilprozess grundsätzlich geltenden Parteien (Dispositions-)maxime ein Ausgleich nur auf einen entspreche... mehr lesen...
Norm: KO §156
Rechtssatz: Ein (Zwangsausgleich) Ausgleich hat keine Wirkung auf Unterlassungsansprüche. Das gilt insbesondere auch für Ansprüche auf Unterlassungen unlauterer Wettbewerbshandlungen. Entscheidungstexte 4 Ob 3/88 Entscheidungstext OGH 12.01.1988 4 Ob 3/88 Veröff: ÖBl 1989,144 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Norm: KO §156
Rechtssatz: Die Befreiung des Gemeinschuldners durch den gerichtlich bestätigten Zwangsausgleich wirkt sich nur auf die Ansprüche der Konkursgläubiger aus, nicht aber auf Forderungsrechte, die keinen Teilnahmeanspruch im Konkurs verschaffen und von den Wirkungen des Konkurses und Zwangsausgleiches nicht berührt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 540/83 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Mit den Beschlüssen des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 5. April 1979, GZ 20 S 15/79-1, 20 S 16/79-1 und 20 S 17/79-1, wurde über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft X-OHG und ihrer Gesellschafter Erich R und Siegfried G der Konkurs eröffnet. Die Beklagte meldete ihre Forderung gegen die Gesellschaft im Betrage von 4 017 877.46 S sowohl im Gesellschaftskonkurs als auch in den Gesellschafterkonkursen in der dritten Klasse der Konkursforderungen an. In allen dr... mehr lesen...
Norm: KO §156
Rechtssatz: Es kann auch bei gleichzeitiger Anhängigkeit von Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft und der Gesellschafter in letzteren dann, wenn im Gesellschaftskonkurs ein Zwangsausgleich abgeschlossen und bestätigt wurde, nur der Ausgleichsausfall verfolgt werden. Dies kann im Falle des Verzuges in der Erfüllung des Gesellschaftsausgleiches auch eine die Ausgleichsquote übersteigende Forderung sein, die durch Hi... mehr lesen...
Norm: KO §156KO §165 Abs2
Rechtssatz: § 165 Abs 2 KO kann nicht dazu führen, daß der Gesellschaftsgläubiger dessen Forderung gegenüber der Gesellschaft durch die volle Befriedigung mit dem im Ausgleich der Gesellschaft festgesetzten Betrage getilgt ist und der daher den persönlich haftenden Gesellschafter nicht mehr in Anspruch nehmen kann (§ 164 Abs 2 KO), eine weitergehende Befriedigung finden kann, wenn gleichzeitig ein Insolvenzverfahren ü... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 DaKO §156
Rechtssatz: Beruft sich der betreibende Gläubiger im Exekutionsantrag auf Terminsverlust und Wiederaufleben (§ 156 KO), so ist nicht bloß der Terminsverlust und das Wiederaufleben, sondern außerdem, wenn die Exekution nicht beim Konkursgericht beantragt wird, die rechtskräftige Bestätigung des Zwangsausgleiches iS des § 7 Abs 2 EO urkundlich nachzuweisen (Vorlage des Bestätigungs- und Aufhebungsbeschlusses). ... mehr lesen...
Die Klägerin war seit 1947 bei der Firma A und seit 15. 6. 1967 bei der Firma A GmbH, die die Firma A mit diesem Tag gekauft hatte, beschäftigt und hatte zuletzt Kunden in W und Umgebung zu betreuen. Sie bekam einen normalen Gehalt und hatte darüber hinaus Anspruch auf Spesenersatz. Ihr Dienstverhältnis wurde zum 31. 3. 1968 gekundigt. Am 24. 4. 1968 brachte die durch den Rechtsanwalt Dr Paul M vertretene Klägerin beim Arbeitsgericht Wien gegen die Firma A GmbH eine Klage auf Bezahl... mehr lesen...
Norm: IO §156KO §156
Rechtssatz: Die Bestätigung des Zwangsausgleiches ist eine gerichtliche Entscheidung, die den Gemeinschuldner berechtigt, seine Verbindlichkeit nur mehr nach dem Inhalt des Zwangsausgleiches zu erfüllen. Wer eine Forderung erster Klasse nur in der dritten Klasse anmeldete, muss dann auch die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, tragen. Entscheidungstexte 1 Ob 343/71 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1327 aKO §1 Abs3KO §15KO §156VersVG §157
Rechtssatz: Der den Hinterbliebenen gemäß § 1327 ABGB gebührende Anspruch auf Ersatz des entgangenen Unterhalts ist kein aus dem Gesetz gebührender Unterhaltsanspruch im Sinne des § 1 Abs 3 KO, sondern ein Schadenersatzanspruch. Wird über das Vermögen des Schädigers nach Begehung der unerlaubten Handlung der Konkurs eröffnet, sind die durch das gemäß § 147 VersVG erworbene Absonderungsrecht a... mehr lesen...
Norm: ABGB §1346 CABGB §1353AO §53KO §156
Rechtssatz: Die Beschränkung der Haftung des Ausgleichsbürgen auf einen bestimmten Höchstbetrag ist kein Versagungsgrund (Ablehnung der gegenteiligen Meinung von Bartsch - Pollak - Kommentar 2.Auflage II 74 und Ohmeyer - Klang, Kommentar 2.Auflage VI S 211). Entscheidungstexte 5 Ob 277/69 Entscheidungstext OGH 05.11.1969 5 Ob 277/69 ... mehr lesen...
Norm: AO §53EO §3 IEO §3 IIIDEO §3 VEO §4 Abs2 DaEO §4 Abs7 DaEO §54KO §156
Rechtssatz: Das Bewilligungsgericht hat, wenn ihm der Abschluß eines Zwangsausgleiches im Konkurs oder eines Ausgleiches im Ausgleichsverfahren bekannt ist oder sich ein solcher aus den ihm vorliegenden Akten ergibt, darauf Bedacht zu nehmen (Rsp 1937/37, 3 Ob 191/60). Entscheidungstexte 3 Ob 320/61 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §1346 CABGB §1353AO §53KO §156
Rechtssatz: Im Zweifel verbürgt sich der Ausgleichs - bürge auch für die infolge Verzuges wiederaufgelebten Restbeträge. Entscheidungstexte 1 Ob 845/53 Entscheidungstext OGH 02.12.1953 1 Ob 845/53 Veröff: JBl 1954,407 = SZ 26/290 7 Ob 659/87 Entscheidungstext OGH 24.09.1987 7 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 BABGB §1432AO §53KO §156
Rechtssatz: Der nachträgliche Verzicht auf die Einrede des Zwangsausgleiches ist zulässig. Läßt sich der Schuldner zum Versprechen der Erfüllung einer - ursprünglich klagbaren - Naturalobligation herbei, so liegt der Rechtsgrund dieses Anerkenntnisses in dem ursprünglichen Rechtsgeschäft. Entscheidungstexte 2 Ob 53/50 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Norm: KO §156KO §158
Rechtssatz: Verpflichtet sich jemand zur Erfüllung des Zwangsausgleiches als Bürge und Zahler, so ist anzunehmen, daß dies unter der stillschweigenden Bedingung geschieht, daß der Zwangsausgleich auch durchgeführt und der Konkurs aufgehoben wird. Entscheidungstexte 3 Ob 114/36 Entscheidungstext OGH 11.03.1936 3 Ob 114/36 Veröff: SZ 18/47 ... mehr lesen...
Norm: AO §53 Abs1IO §156KO §156
Rechtssatz: Auch nach Erfüllung des Ausgleichs bleibt bezüglich der nicht bezahlten Schulden eine natürliche Verbindlichkeit zurück, die von den Gläubigern zwar nicht eingeklagt und verrechnet, aber vom Schuldner bezahlt und auch verbürgt werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 235/34 Entscheidungstext OGH 27.03.1934 2 Ob 235/34 Veröff: SZ 16/67 ... mehr lesen...
Norm: KO §156
Rechtssatz: Ein Zwangsausgleich begründet nicht die Einrede der rechtskräftig entschiedenen Streitsache. Entscheidungstexte 3 Ob 621/32 Entscheidungstext OGH 05.06.1932 3 Ob 621/32 Veröff: SZ 14/148 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0065319 Dokumentnummer JJR_1932... mehr lesen...
Norm: KO §156
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 156 KO gilt nicht für Masseforderungen. Entscheidungstexte 1 Ob 241/27 Entscheidungstext OGH 12.04.1927 1 Ob 241/27 Veröff: SZ 9/133 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0065363 Dokumentnummer JJR_19270412_OGH0002_0010OB00241_2700000_... mehr lesen...