Norm
ZPO §43Rechtssatz
Da die bloße Möglichkeit eines (teilweisen) Wiederauflebens im Titelverfahren nicht zu berücksichtigen ist, hat sich die Kostenentscheidung bei Einklagung der Gesamtforderung ausschließlich an dem tatsächlichen Prozesserfolg zu orientieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123579Zuletzt aktualisiert am
15.07.2008