RS OGH 2008/4/28 8Ob53/08i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.2008
beobachten
merken

Norm

ZPO §43
AO §53
KO §156

Rechtssatz

Da die bloße Möglichkeit eines (teilweisen) Wiederauflebens im Titelverfahren nicht zu berücksichtigen ist, hat sich die Kostenentscheidung bei Einklagung der Gesamtforderung ausschließlich an dem tatsächlichen Prozesserfolg zu orientieren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123579

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten