RS OGH 1936/3/11 3Ob114/36

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Veröffentlicht am 11.03.1936
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Norm

KO §156
KO §158

Rechtssatz

Verpflichtet sich jemand zur Erfüllung des Zwangsausgleiches als Bürge und Zahler, so ist anzunehmen, daß dies unter der stillschweigenden Bedingung geschieht, daß der Zwangsausgleich auch durchgeführt und der Konkurs aufgehoben wird.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 114/36
    Entscheidungstext OGH 11.03.1936 3 Ob 114/36
    Veröff: SZ 18/47

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0065324

Dokumentnummer

JJR_19360311_OGH0002_0030OB00114_3600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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