Norm: KO §120KO §176
Rechtssatz: Gegen die Genehmigung des Kaufvertrages steht dem Absonderungsgläubiger keine Rechtsmittellegitimation zu. Entscheidungstexte 8 Ob 45/07m Entscheidungstext OGH 16.04.2007 8 Ob 45/07m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122108 Dokumentnummer JJR_... mehr lesen...
Norm: ABGB §1076EO §237KO §120
Rechtssatz: Die freihändige Veräußerung im Konkurs durch den Masseverwalter bewirkt keinen Vorkaufsfall. Das Vorkaufsrecht erlischt jedenfalls mit der Rechtskraft des Beschlusses über die Genehmigung des Kaufvertrages mit dem Dritten durch das Konkursgericht. Entscheidungstexte 5 Ob 71/06m Entscheidungstext OGH 30.05.2006 5 Ob 71/06m Veröff: SZ 2006/... mehr lesen...
Norm: EO §156 Abs2 IEO §156 Abs2 VKO §120
Rechtssatz: Keine analoge Anwendung des § 156 Abs 2 EO auf die freihändige Veräußerung einer Liegenschaft im Konkurs durch den Masseverwalter. Entscheidungstexte 8 Ob 145/03m Entscheidungstext OGH 15.04.2004 8 Ob 145/03m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118889 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §93 Abs1KO §120
Rechtssatz: Die Berechtigung zur Empfangnahme von Zustellungen erstreckt sich auch auf die mit dem Verfahren, in welchem die Bevollmächtigung erteilt wurde, unmittelbar zusammenhängenden Streitigkeiten, die vom gesetzlichen Umfang der einem Rechtsanwalt erteilten Prozessvollmacht gedeckt sind. Die im Zuge der Anmeldung einer Konkursforderung ausgewiesene Vollmacht erstreckt sich daher auch auf das Verwertungsverfahren ... mehr lesen...
Norm: ABGB §461ABGB §466KO §11KO §120KO §178
Rechtssatz: Auch nach Konkurseröffnung können Ansprüche auf den nach außergerichtlicher Verwertung einer mit einem Absonderungsrecht belasteten Sondermasse erzielten Erlös im streitigen Verfahren mittels Pfandrechtsklage geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 9 Ob 2048/96h Entscheidungstext OGH 04.12.1996 9 Ob 2048/96h ... mehr lesen...
Norm: EO §97KO §120
Rechtssatz: Auch der die Zwangsverwaltung betreibende Gläubiger gehört zu den im § 120 KO genannten Absonderungsberechtigten. Auch für ihn gilt, daß es ihm dann nicht möglich sein sollte, die außergerichtliche Verwertung zu verhindern, wenn er auch bei gerichtlicher Veräußerung Befriedigung nicht erwarten könnte. Entscheidungstexte 8 Ob 2114/96g Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: KO §120
Rechtssatz: Der Auftrag des Konkursgerichtes an die Absonderungsgläubigerin, an der folgenden (außergerichtlichen) Verwertung durch Aushändigung aller für die lastenfreie Übereilung der außergerichtlich verkauften Liegenschaft notwendigen Urkunden in grundbuchsfähiger Form, wenngleich nicht auf ihre Kosten, bei sonstiger Exekution mitzuwirken, ist bekämpfbar, da diese konkursgerichtliche Verfügung sich auf einen Ausspruch, der in ... mehr lesen...
Norm: KO §84 Abs3KO §95 Abs3KO §116KO §117KO §120
Rechtssatz: Dem einzelnen Konkursgläubiger steht im gesamten Verwertungsverfahren nur das Beschwerderecht gemäß § 84 Abs 3 KO zu; er hat in den Fällen der §§ 116, 117 KO kein Rekursrecht. Entscheidungstexte 8 Ob 12/91 Entscheidungstext OGH 23.05.1991 8 Ob 12/91 Veröff: EvBl 1992/9 S 30 = ecolex 1991,847 ... mehr lesen...
Norm: EO §231KO §120
Rechtssatz: Hat das Konkursgericht eine durch außergerichtliche Veräußerung entstandene Sondermasse zu verteilen, so ist dabei die Erledigung eines Widerspruches gemäß § 231 Abs 1 EO nur dann auf den Rechtsweg zu verweisen, wenn die Entscheidung von der Ermittlung und Feststellung streitiger Tatumstände abhängt. Entscheidungstexte 8 Ob 17/89 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Mit Vertrag vom 13. 5. 1976 übergab die klagende Partei an die Firma M-Modelle Textilhandelsgesellschaft mbH, Salzburg, das Geschäftslokal Nr. 2 im Hause R-Straße 6 zur "Nutzung"; die zwischen 1. und 3. eines jeden Monates fällig werdende "Nutzungsgebühr" betrug bis 31. 3. 1981 26 451.54 S, ab 1. 4. 1981 27 561.54 S. Am 30. 4. 1981 bestand ein Mietzinsrückstand von 60 078.13 S. Am 8. 5. 1981 wurde über das Vermögen der Firma M-Modelle Textilhandelsgesellschaft mbH zu S 36/81 des Erstg... mehr lesen...
Norm: ABGB §457ABGB §1101 CABGB §1101 DKO §115KO §119 AKO §120
Rechtssatz: Der insoweit noch geltende Grundsatz des Judikates 156 alt, daß dann, wenn mit dem Bestandgeberpfandrecht belastete Sachen in der Wohnung des Bestandnehmers gerichtlich veräußert werden, auch ohne pfandweise Beschreibung an die Stelle des Pfandrechtes an den Sachen das Pfandrecht an der Forderung gegen den Ersteher, nach Erlag bei Gericht an den Erlös tritt, gilt nicht f... mehr lesen...
Die X Bank Aktiengesellschaft, über deren Vermögen am 21. Jänner 1975 der Konkurs eröffnet wurde, ist mit 2039/24 814 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ X. Mit diesen Anteilen ist das Wohnungseigentum an mehreren Geschäfts- und Büroräumen in dem auf der Liegenschaft befindlichen Haus verbunden. Dieses Haus wurde unter Inanspruchnahme eines Darlehens von 30 165 120 S des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds errichtet, zu dessen Gunsten Pfandrechte einverleibt sind. Am 22. Dezember 1976... mehr lesen...
Norm: KO §14 Abs2KO §120RBG 1971 §2 Abs2RBG 1971 §7 Abs2RBG 1971 §8 Abs2WBFG 1968 §14 litbWWG §19
Rechtssatz: Anders als nach § 14 lit b WBFG 1968 gibt die Konkurseröffnung dem BMB nicht die Möglichkeit der sofortigen Fälligstellung und Rückforderung des WWF - Darlehens. Der gemäß § 120 Abs 1 in Verbindung mit § 14 Abs 2 KO die persönliche Darlehensrestschuld kraft der gemäß § 14 Abs 2 KO ermöglichten Fälligkeit tilgende Masseverwalter kann die... mehr lesen...
Norm: EO §212IO §120KO §79KO §119 AKO §120
Rechtssatz: Verteilt der Konkurskommissär den Erlös einer außergerichtlichen Verwertung einer auch mit Absonderungsrechten belasteten Sondermasse, so hat er hiebei die Verteilungsvorschriften der EO zu beachten. Er hat daher auch vor dem Verteilungsbeschluss eine mündliche Verhandlung anzuordnen und bei dieser die Ansprüche der (Absonderungsgläubiger) Gläubiger einzeln und der Reihe nach zu prüfen (§§ ... mehr lesen...
Norm: KO §119 Abs2 BKO §120
Rechtssatz: Ob die Voraussetzungen des § 120 Abs 2 KO zur Genehmigung einer außergerichtlichen Verwertung einer mit einem Pfandrecht belasteten Liegenschaft gegeben waren (hier zumal die Käufer der einzelnen Liegenschaftsteile die pfandrechtlich gesicherte Leibrentenforderung ohne Anrechnung auf den Kaufpreis übernahm, also von vornherein gar nicht die Absicht bestand, die Pfandgläubigerin aus dem Erlös zu befriedige... mehr lesen...
Der Konkurskommisär entschied mit dem Beschluß vom 18. April 1966 über die Verteilung des Erlöses der mit Absonderungsrechten belasteten, im Konkursverfahren freihändig verkauften Liegenschaften EZ. X. und Y in der Höhe von 9.300.000 S dahin, daß Beträge von insgesamt 4.069.423.32 S als Kosten der Verwaltung der Sondermasse, als Abfindung für die Aufgabe eines Aussonderungsanspruches sowie ferner an Hypothekargläubiger zugewiesen werden. Die Zuweisung des verbleibenden Betrages von 5.... mehr lesen...
Norm: EO §239IO §120KO §119 Abs1 AKO §120
Rechtssatz: Bei außergerichtlicher Verwertung von Gegenständen einer besonderen Masse (Absonderungsrechte!) bleibt der Konkurskommissär für die Verteilung des Erlöses zuständig. Auf die Verteilung des Erlöses sind die Verteilungsvorschriften der EO anzuwenden. Die Rekursfrist beträgt acht Tage. Entscheidungstexte 5 Ob 169/67 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: EO §65 AEO §239KO §120KO §176
Rechtssatz: 8-tägige Rekursfrist für die Anfechtung eines Beschlusses des Konkurskommissärs über die Aufteilung des Erlöses einer Liegenschaft, die nur teilweise Eigentum des Gemeinschuldners ist, die aber zur Gänze mit Pfandrechten belastet ist, unter die Pfandgläubiger, die Miteigentümer und die Masse. Entscheidungstexte 5 Ob 169/67 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 QKO §120KO §176
Rechtssatz: Kein Rekursrecht des Freihandkäufers im Konkursverfahren. Entscheidungstexte 5 Ob 98/63 Entscheidungstext OGH 18.04.1963 5 Ob 98/63 RZ 1963,136 = EvBl 1963/367 S 497 = SZ 36/59 8 Ob 2114/96g Entscheidungstext OGH 17.10.1996 8 Ob 2114/96g Vgl aber; Beisatz: Dies gilt aber dann nicht, we... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof stellte die erstinstanzliche Entscheidung wieder her. Rechtliche Beurteilung Begründung: Franz L. hat im Konkurs der Firma W. Gesellschaft P. & Co. eine Forderung von 283.831.13 S in der 3. Klasse der Konkursmasse angemeldet, wobei er für diese Forderungen ein an sämtlichen Maschinen und allen Patenten eingeräumtes Pfandrecht als Absonderungsrecht geltend machte, durch das er sich mit einem Betrag von 1000 S gedeckt fühle. Überdi... mehr lesen...