Norm
EO §65 ARechtssatz
8-tägige Rekursfrist für die Anfechtung eines Beschlusses des Konkurskommissärs über die Aufteilung des Erlöses einer Liegenschaft, die nur teilweise Eigentum des Gemeinschuldners ist, die aber zur Gänze mit Pfandrechten belastet ist, unter die Pfandgläubiger, die Miteigentümer und die Masse.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0002067Dokumentnummer
JJR_19671025_OGH0002_0050OB00169_6700000_001