RS OGH 1996/10/17 8Ob2114/96g

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Veröffentlicht am 17.10.1996
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Norm

EO §97
KO §120

Rechtssatz

Auch der die Zwangsverwaltung betreibende Gläubiger gehört zu den im § 120 KO genannten Absonderungsberechtigten. Auch für ihn gilt, daß es ihm dann nicht möglich sein sollte, die außergerichtliche Verwertung zu verhindern, wenn er auch bei gerichtlicher Veräußerung Befriedigung nicht erwarten könnte.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 2114/96g
    Entscheidungstext OGH 17.10.1996 8 Ob 2114/96g
    Veröff: SZ 69/232

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106144

Dokumentnummer

JJR_19961017_OGH0002_0080OB02114_96G0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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