RS OGH 1991/6/27 8Ob39/90

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Veröffentlicht am 27.06.1991
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Norm

KO §120

Rechtssatz

Der Auftrag des Konkursgerichtes an die Absonderungsgläubigerin, an der folgenden (außergerichtlichen) Verwertung durch Aushändigung aller für die lastenfreie Übereilung der außergerichtlich verkauften Liegenschaft notwendigen Urkunden in grundbuchsfähiger Form, wenngleich nicht auf ihre Kosten, bei sonstiger Exekution mitzuwirken, ist bekämpfbar, da diese konkursgerichtliche Verfügung sich auf einen Ausspruch, der in dieser Gesetzesstelle überhaupt nicht vorgesehen ist, bezieht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0065310

Dokumentnummer

JJR_19910627_OGH0002_0080OB00039_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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