Norm
ABGB §1076Rechtssatz
Die freihändige Veräußerung im Konkurs durch den Masseverwalter bewirkt keinen Vorkaufsfall. Das Vorkaufsrecht erlischt jedenfalls mit der Rechtskraft des Beschlusses über die Genehmigung des Kaufvertrages mit dem Dritten durch das Konkursgericht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120967Im RIS seit
29.06.2006Zuletzt aktualisiert am
10.08.2022