Norm
ABGB §461Rechtssatz
Auch nach Konkurseröffnung können Ansprüche auf den nach außergerichtlicher Verwertung einer mit einem Absonderungsrecht belasteten Sondermasse erzielten Erlös im streitigen Verfahren mittels Pfandrechtsklage geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106034Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.03.2016