Norm
ZPO §93 Abs1Rechtssatz
Die Berechtigung zur Empfangnahme von Zustellungen erstreckt sich auch auf die mit dem Verfahren, in welchem die Bevollmächtigung erteilt wurde, unmittelbar zusammenhängenden Streitigkeiten, die vom gesetzlichen Umfang der einem Rechtsanwalt erteilten Prozessvollmacht gedeckt sind. Die im Zuge der Anmeldung einer Konkursforderung ausgewiesene Vollmacht erstreckt sich daher auch auf das Verwertungsverfahren einer mit Absonderungsrechten belasteten Sondermasse.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118208Dokumentnummer
JJR_20031016_OGH0002_0080OB00020_03D0000_002