B e g r ü n d u n g : Bei einem Verkehrsunfall in Kärnten am 27. 4. 2008 wurde der in Kärnten wohnhafte Kläger als Beifahrer eines von ihm gehaltenen, vom Zweitbeklagten gelenkten PKW, der vom Kläger beim erstbeklagten Versicherer haftpflichtversichert worden war, schwer verletzt. Der Kläger begehrt mit der Behauptung, der Unfall sei vom Zweitbeklagten wegen überhöhter Geschwindigkeit und Alkoholisierung verschuldet worden, Schmerzengeld und den Ersatz weiterer Schäden. Zum Beweis f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5. 9. 2005 wurde der Vater des Klägers als Fahrgast der Seilbahn der viertbeklagten Partei, deren Komplementärin die fünftbeklagte Partei ist, getötet, als bei einem über die Seilbahntrasse geführten Hubschraubertransportflug infolge einer Fehlfunktion der Auslösevorrichtung eine transportierte Außenlast samt Lastengehänge aus großer Höhe auf den Förderstrang der Liftanlage fiel. Eine Gondel stürzte samt Insassen aus ca 10 m Höhe zu Boden. Der Erstbeklagte ... mehr lesen...
Begründung: Am 5. 9. 2005 wurde die Mutter der beiden Kläger als Fahrgast der Seilbahn der ehemals Viertbeklagten (deren Komplementärin die ehemals Fünftbeklagte ist) getötet, als bei einem über die Seilbahntrasse geführten Hubschrauber- Transportflug der ehemals Zweitbeklagten infolge einer Fehlfunktion der Auslösevorrichtung eine transportierte Außenlast samt Lastengehänge aus großer Höhe auf den Förderstrang der Liftanlage fiel. Eine Gondel stürzte samt Insassen aus ca 10 m Höh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 8. 2. 2001 ereignete sich gegen 9.45 Uhr auf der B11 im Gemeindegebiet Alland ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker eines von der A*GmbH gehaltenen Kastenwagens und der Zweitbeklagte als Lenker eines von der drittbeklagten Partei gehaltenen und bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten LKWs beteiligt waren. Der Zweitbeklagte, Vertragsbediensteter der drittbeklagten Partei, war mit dem als Streufahrzeug eingesetzten LKW dienstlich unt... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte nach einem Verkehrsunfall von den beklagten Parteien Schadenersatz und brachte unter näherer Darstellung des Unfallherganges vor, der Erstbeklagte habe als Lenker eines vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs seinen Vorrang verletzt. Der Erstbeklagte und der Zweitbeklagte beantragten Klagsabweisung, gestanden jedoch zu, dass der Unfall tatsächlich vom Erstbeklagten verschuldet worden sei. Die Abgabe... mehr lesen...
Norm: KHVG §27KHVG §28
Rechtssatz: Gemäß §27 Abs1 KHVG1994 (früher §23 Abs1 KHVG 1987 bzw §63 Abs2 KFG [1967]) unterliegt der Schadenersatzanspruch des geschädigten Dritten gegen den Versicherer der gleichen Verjährung wie der Schadenersatzanspruch gegen den ersatzpflichtigen Versicherten; die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, mit dem die Verjährung des Schadenersatzanspruches gegen den ersatzpflichtigen Versicherten beginnt, endet jedoch s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bereits am 30. 5. 1968 ereignete sich auf der B1 bei Salzburg ein Verkehrsunfall zwischen dem vom Kläger gelenkten und gehaltenen PKW mit dem Kennzeichen S-***** sowie dem von Helene W***** (wohnhaft in Deutschland) gelenkten, von ihrem Ehegatten Friedrich W***** gehaltenen und bei der N*****-AG (Köln) haftpflichtversicherten PKW mit dem deutschen Kennzeichen L*****, wobei Helene W***** das Alleinverschulden am Unfallhergang traf. Der Kläger erlitt hiebei Gesich... mehr lesen...
Norm: KHVG §28
Rechtssatz: Für einen geschädigten Dritten besteht keine (gesetzliche) Pflicht, sämtliche Haftungsgegner mit ein und derselben Klage zu belangen, wenn er jedoch hinsichtlich seiner Schadenersatzansprüche im Verfahren gegen den Versicherer einen ausdrücklich unter Zugrundelegung eines anspruchskürzenden Mitverschuldens reduzierten Vergleich schließt, so ist dies einer Aberkennung seines diesbezüglichen Mehranspruches wie durch ein... mehr lesen...
Begründung: Am 20. 1. 2002 ereignete sich in Wien ein Verkehrsunfall zwischen einem von der Klägerin gehaltenen und ihrem Sohn gelenkten PKW sowie einem von Gabriele W***** gehaltenen, von Walter Sch***** gelenkten und bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten LKW. Da hiebei zwei Beifahrerinnen im PKW verletzt worden waren, wurde der LKW-Lenker rechtskräftig mit Urteil des Bezirksgerichtes Donaustadt vom 11. 10. 2002, 10 U 91/02t-18, bestätigt mit Urteil des Landesgerichte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Seit der Entscheidung eines verstärkten Senats des Obersten Gerichtshofs vom 17. 10. 1995, 1 Ob 612/95 (SZ 68/195) wird in ständiger Rechtsprechung die Bindungswirkung eines verurteilenden strafgerichtlichen Erkenntnisses für das Zivilgericht bejaht. Jedenfalls besteht insoweit Bindung an das strafgerichtliche Erkenntnis, als in einem der strafgerichtlichen Verurteilung folgenden Zivilprozess davon auszugehen ist, dass die i... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichtes liegen Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung nicht vor. Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph ... mehr lesen...
Begründung: Am 21. 2. 2001 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger und der Erstbeklagte beteiligt waren. Der Kläger begehrt mit der Behauptung des Alleinverschuldens des Erstbeklagten Zahlung von restlich EUR 1.839,79. Die beklagten Parteien beantragen die Abweisung des Klagebegehrens; das Alleinverschulden treffe den Kläger. Einer allenfalls zu Recht bestehenden Klagsforderung wurde ein Betrag von EUR 4.396,71 aufrechnungsweise entgegengehalten. Das Erstgericht wie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete am 1. 5. 1996 als Lenker seines bei der klagenden Partei haftpflichtversicherten PKW's auf der B*****straße in L***** einen Verkehrsunfall, bei dem sein Beifahrer getötet und eine Hausmauer beschädigt wurde. Die klagende Partei hatte auf Grund des Versicherungsvertrages, dem die AKHB 1988 idF BGBl Nr 107/88 zugrundelagen, die Todfallskosten und die Kosten der Reparatur des beschädigten Hauses zu ersetzen; sie musste dafür insgesamt... mehr lesen...
Norm: AKHB 1988 Art6 Abs2 Z2KHVG 1987 §24KHVG 1994 §28VersVG §6 Abs2
Rechtssatz: Die vom Obersten Gerichtshof vor Aufhebung des § 268 ZPO durch den Verfassungsgerichtshof vertretene Rechtsansicht, die in einem verurteilenden Erkenntnis eines Strafgerichts festgestellte Alkoholisierung eines Kraftfahrers sei im Hinblick auf § 268 ZPO auch für die Zivilgerichte bindend festgestellt (SZ 49/140), ist in entsprechender Beobachtung des vom Obersten G... mehr lesen...
Begründung: Am 26. 9. 1993 ereignete sich gegen 14.00 Uhr auf der Eisen-Bundesstraße B 115 im Gemeindegebiet von Landl ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter eines bei der Bundesländer Versicherungs-AG haftpflichtversicherten PKW und Reinhold K***** als Lenker eines vom Erstbeklagten gehaltenen und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Autobusses beteiligt waren. Der nunmehrige Erstbeklagte machte den ihm entstandenen Schaden von 164.741,83... mehr lesen...
Norm: KHVG 1994 §28
Rechtssatz: Die Rechtskraft der Entscheidung über die Aufrechnungseinrede dahin, dass die eingeklagte Forderung schon die eingewendete Gegenforderung hingegen nicht zu Recht besteht und der Beklagte zur Zahlung des eingeklagten Betrages verurteilt wird, wird gemäß § 28 KHVG 1994 auch (auf den am Prozess nicht beteiligten) Haftpflichtversicherer des Klägers erstreckt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger begehrt als Halter eines PKW S 87.912,60 Reparatur- und Mietwagenkosten und der Zweitkläger als Lenker S 33.333,33 Schmerzengeld aus einem Verkehrsunfall. Der Erstbeklagte sei zum Unfallszeitpunkt Lenker, der Zweitbeklagte Halter und die drittbeklagte Partei Haftpflichtversicherer des gegnerischen Fahrzeuges gewesen. Das Erstgericht wies die Klage a limine wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück. Es vertrat die Ansicht, die beklagten Parteien seinen mat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 18. 4. 1988 ereignete sich in Wien 12 auf der Kreuzung der Längenfeldgasse mit der Karl-Löwe-Gasse ein Verkehrsunfall, an dem der Erstbeklagte als Lenker und Halter seines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkw's und der am 9. 12. 1979 geborene Kläger als Fußgänger beteiligt waren. Der Erstbeklagte wurde wegen dieses Unfalles mit Urteil des Strafbezirksgerichtes Wien rechtskräftig wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nac... mehr lesen...
Begründung: Am 11. 9. 1992 ereignete sich auf der A 2 (Südautobahn) bei Kilometer 45,5 ein Verkehrsunfall, der durch einen auf der Richtungsfahrbahn Wien entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahrenden sogenannten "Geisterfahrer" verursacht wurde. Dkfm Wolfgang K***** lenkte seinen PKW auf dem zweiten Fahrstreifen Richtung Wien und wechselte auf den dritten Fahrstreifen, um einen LKW zu überholen. Als er den entgegenkommenden PKW wahrnahm, konnte er durch ein Auslenken ger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 4.7.1996 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem PKW und der Nebenintervenient mit seinem bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Motorrad beteiligt waren. Der Kläger brachte vor, das Alleinverschulden an dem Unfall treffe den Nebenintervenienten der beklagten Partei. Die beklagte Partei wendete ein, der Kläger trage das Alleinverschulden am Unfall. Der Nebenintervenient (Eigentümer und Lenker des bei der beklagten Par... mehr lesen...
Norm: ZPO §20 IKHVG 1994 §28
Rechtssatz: Das in einem Prozeß gegen die Haftpflichtversicherung ergehende Urteil ist kraft gesetzlicher Vorschrift (§ 28 KHVG 1994) auch in Bezug auf das Rechtsverhältnis des Halters und Lenkers des versicherten Fahrzeuges zum geschädigten Dritten rechtlich wirksam. Falls der Halter und Lenker als Nebenintervenient beitritt, kommt diesem die Stellung eines streitgenössischen Nebenintervenienten zu. ... mehr lesen...
Norm: KHVG 1994 §28
Rechtssatz: § 28 KHVG 1994 regelt einen Fall der Rechtskrafterstreckung. Entscheidungstexte 2 Ob 83/98i Entscheidungstext OGH 20.05.1998 2 Ob 83/98i 2 Ob 268/06k Entscheidungstext OGH 30.08.2007 2 Ob 268/06k 2 Ob 119/09b Entscheidungstext OGH 26.11.2009 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 BdZPO §20 IKHVG 1994 §28
Rechtssatz: Der Versicherte, der dem Rechtsstreit auf Seiten der beklagten Haftpflichtversicherung als (streitgenössischer) Nebenintervenient beitritt, kann rechtswirksam eine Aufrechnungseinrede erheben. Denn gemäß § 26 KHVG 1994 besteht zwischen der beklagten Haftpflichtversicherung und dem als Nebenintervenienten beigetretenen Versicherten ein Gesamtschuldverhältnis, weshalb auch der Versicherer befreit... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 BaKHVG 1987 §24KHVG 1994 §28
Rechtssatz: Dem § 24 KHVG 1987 (§ 28 KHVG 1994) ist der Grundgedanke zu entnehmen, dass ein auf denselben Sachverhalt gegründeter Schadenersatzanspruch gegenüber dem Versicherten und dem Versicherer einheitlich beurteilt werden soll, soweit und solange dies möglich ist. Von dieser Bestimmung ausgehend ist also ganz allgemein die Forderung nach einer einheitlichen Entscheidung für den Kfz-Haftpflichtbe... mehr lesen...
Norm: KHVG 1987 §24KHVG 1994 §28MRK Art6 Abs1 II5a5
Rechtssatz: Die Bestimmung des hier noch anzuwendenden § 24 KHVG 1987 (nunmehr § 28 KHVG 1994) regelt einen Fall der Rechtskrafterstreckung, die schon deshalb aus der Sicht des Art 6 MRK unbedenklich ist, weil der - hiedurch allein belastete - Geschädigte an dem früheren Verfahren beteiligt war. Eine Einschränkung ergibt sich aus dem Zweck der Regelung nur in den in der Rechtsprechung bereits ... mehr lesen...
Begründung: Am 9. Juni 1994 ereignete sich auf der Bundesstraße B 145 im Gemeindegebiet von Bad Ischl ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger mit seinem PKW Opel Vectra und der Erstbeklagte mit dem von der Zweitbeklagten gehaltenen und zur Unfallszeit bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW VW Golf beteiligt waren. Der Kläger und der Erstbeklagte wurden bei dem Unfall verletzt. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Bad Ischl vom 7. März 1995 wurde der Erstbeklag... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 BdZPO §411 BaKHVG 1987 §24KHVG 1994 §28
Rechtssatz: Wird ein Schadenersatzbegehren des Geschädigten, das gegen den von der Bindungswirkung des Strafurteils nicht betroffenen Versicherer geltend gemacht wurde, rechtskräftig abgewiesen, weil der rechtskräftig verurteilte Schädiger die Tat, derentwegen er strafgerichtlich verurteilt wurde, nicht begangen hat, so stehen einander bei der Beurteilung des Schadenersatzanspruches gegen de... mehr lesen...
Am 10. Juni 1972 wurde in S Friedrich A als Lenker eines Motorrades bei einem Zusammenstoß mit dem von Wolfgang G gelenkten LKW getötet. Der erstbeklagte Gemeinschuldner Josef P ist Halter und die Zweitbeklagte Haftpflichtversicherer dieses LKW. Mit der am 16. Mai 1977 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin als Trägerin der gesetzlichen Pensionsversicherung gemäß § 332 ASVG vom Lenker Wolfgang G sowie von Josef P und von der Zweitbeklagten unter Einräumung eines Mitverschuldens ih... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs3KHVG 1994 §28KO §7 Abs1
Rechtssatz: Unterbrechung des Verfahrens infolge Konkurseröffnung über das Vermögen des beklagten Kraftfahrzeughalter tritt auch gegenüber dem mitbeklagten Haftpflichtversicherer ein, soweit der gleiche Haftungsgrund geltend gemacht wird. Entscheidungstexte 8 Ob 211/77 Entscheidungstext OGH 31.01.1978 8 Ob 211/77 Veröff: SZ 51/10 = Ev... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs3KHVG §28ZPO §14 Bd
Rechtssatz: Die Legitimation von Lenker, Halter und Versicherer (§ 63 Abs 3 KFG) wechselseitig füreinander Rechtsmittel zu ergreifen ist durch die Identität des Haftungsgrundes begrenzt. Entscheidungstexte 8 Ob 12/75 Entscheidungstext OGH 26.02.1975 8 Ob 12/75 Veröff: JBl 1975,493 = EvBl 1975/293 S 657 = ZVR 1976/84 S 89 ... mehr lesen...