Norm: ZPO §14 BdKFG 1967 §63 Abs1KFG 1967 §63 Abs3KHVG 1994 §28
Rechtssatz: Werden nach einem Verkehrsunfall Versicherer und Versicherter vom geschädigten Dritten mit derselben Klage belangt, dann findet auf die Prozesshandlungen und Unterlassungen des Versicherers und des Versicherten die Bestimmung des § 14 ZPO nur insoweit Anwendung, als dies zur Verwirklichung der im § 63 Abs 3 KFG vorgesehenen Erstreckung der Wirkung eines den Schadenersat... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs3ZPO §14 BdKHVG 1994 §28
Rechtssatz: Versicherer und Versicherungsnehmer sind bei Klage des Geschädigten gegen sie eine einheitliche Streitpartei. Anmerkung Vgl RS0110238 Entscheidungstexte 2 Ob 287/69 Entscheidungstext OGH 20.11.1969 2 Ob 287/69 Veröff: SZ 42/175 = EvBl 1970/133 S 215 = RZ 1970,61 = VersRdSch 1970,286 ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt von den beiden Beklagten den Ersatz des Sachschadens, den er am 7. November 1968 bei einem Verkehrsunfall in St. erlitten habe. Er behauptet, daß der Erstbeklagte diesen Unfall als Lenker eines PKWs. allein verschuldet habe; dieser sei bei der Zweitbeklagten haftpflichtversichert gewesen. Zur Tagsatzung vom 13. Februar 1969, die ohne vorangegangene erste Tagsatzung erstmals zur Vornahme der mündlichen Streitverhandlung beim Bezirksgericht St. bestimmt war, erschien ... mehr lesen...