Norm
KFG 1967 §63 Abs3Rechtssatz
Unterbrechung des Verfahrens infolge Konkurseröffnung über das Vermögen des beklagten Kraftfahrzeughalter tritt auch gegenüber dem mitbeklagten Haftpflichtversicherer ein, soweit der gleiche Haftungsgrund geltend gemacht wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0064099Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.02.2012