Der Beschwerdeführer ist Beamter des Magistrats der Stadt Wien, MA 68, und somit Mitglied der Berufsfeuerwehr Wien. Als solcher verrichtet er laut seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2002 seine Tätigkeit im sogenannten Wechseldienstschema. Dieses sehe vor, dass die Dienstzeit jeweils ununterbrochen 24 Stunden zuzüglich einer mittels Dienstanweisung angeordneten Dienstübergabezeit im Ausmaß von ca. 5 bis 15 Minuten pro Dienst betrage. Die Dienstübergabe finde regelmäßig "z... mehr lesen...
Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten, die Jahre 1990 bis 1994 betreffenden Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer u.a. fest, dem an der Beschwerdeführerin zu 25 % beteiligten Geschäftsführer seien im Prüfungszeitraum gemäß § 68 EStG 1988 steuerfreie Überstundenzuschläge "für 100 %ige Überstunden" ausbezahlt worden (Lohnsteuerprüfungsbericht vom 22. Dezember 1995). Im Prüfungsverfahren seien Aufzeichnungen vorgelegt worden, aus denen die Anzahl und die Tage, an de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0029 E 25. April 2001 RS 2 Stammrechtssatz Wenn auch die Form des Nachweises von Überstunden im Gesetz nicht festgelegt ist, wird bei einer Vielzahl von Überstunden in mehreren Jahren der Nachweis in aller Regel nur durch zeitnah erstellte Aufzeichnungen erbracht werd... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war - zumindest in den Streitjahren 1989 bis 1992 - Rechtsanwalt in Wien. Für die Zeit vom 1. Jänner 1989 bis 31. Dezember 1992 fand bei ihm eine Lohnsteuerprüfung statt. Mit der Begründung: , dass für die Gewährung von steuerfreien Überstundenzuschlägen (100 %) ordnungsgemäße Aufzeichnungen erforderlich seien, aus denen die Trennung von Normalarbeitszeit und Überstunden eindeutig ersichtlich ist, und dass dieser Aufzeichnungspflicht nicht nachgekommen wor... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4;
Rechtssatz: Wenn auch die Form des Nachweises von Überstunden im Gesetz nicht festgelegt ist, wird bei einer Vielzahl von Überstunden in mehreren Jahren der Nachweis in aller Regel nur durch zeitnah erstellte Aufzeichnungen erbracht werden können, aus denen hervorgeht, an welchem Tag und zu welchen Tagesst... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4;
Rechtssatz: § 68 Abs 1 und 2 EStG 1988 sehen (unter anderem) für Überstundenzuschläge eine begünstigte Besteuerung vor. Als Überstunde gilt jede über die Normalarbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunde (§ 68 Abs 4 EStG 1988). Der Verwaltungsgerichtshof hat daraus in ständiger Rechtsprechung abgeleitet, d... mehr lesen...
Beim Beschwerdefall handelt es sich um das fortgesetzte Verfahren nach Ergehen des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. September 1997, 96/13/0070, (Aufhebung des Bescheides der belangten Behörde vom 11. April 1996, soweit er die Rückerstattung von Lohnsteuer für die Kalenderjahre 1989 bis 1993 betraf, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften). Streitpunkt bildet die Frage der begünstigten Überstundenbesteuerung eines Lehrers, der an einer Höh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §2;EStG 1988 §68 Abs4;
Rechtssatz: Die gem § 2 Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz (BLVG) vorgesehene Lehrverpflichtung von 20 Wochenstunden entspricht nicht der Normalarbeitszeit iSd § 68 EStG 1988 (Hinweis E 9.7.1997, 94/13/0041; Hofstätter/Reichel, Tz 4.1.1. zu § 68). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Bei dem beschwerdeführenden Fonds, dessen Aktivität in der Durchführung von Festspielen und anderen kulturellen Veranstaltungen besteht, fand eine Lohnsteuerprüfung statt. Die Prüfer trafen die Feststellung, daß die Beschwerdeführerin hinsichtlich der Jahre 1989 und 1990 für 15 bzw. 13 Dienstnehmer aus deren Löhnen jeweils Überstundenzuschläge herausgerechnet und diese - zu Unrecht - nach der Bestimmung des § 68 Abs. 1 und 2 EStG 1988 steuerfrei behandelt habe. Aus diesem Grund sei Lo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/21 93/14/0220 1 Stammrechtssatz In der Vereinbarung, daß mit dem Einkommen des Arbeitnehmers "sämtliche Überstundenleistungen als vergütet anzusehen sind", ist eine - steuerrechtlich - wirksame Abrede über ein Überstundenpauschale nicht zu erblicken; es fehlt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs3;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/20 92/13/0182 2 Stammrechtssatz Im Zusammenhang mit Überstundenpauschalvergütungen hat der VwGH zu § 68 EStG 1972 ausgesprochen, daß eine solche für den Bereich des Abgabenrechtes jedenfalls nur dann Anerkennung finden ka... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4;
Rechtssatz: Die Aufzeichnung über geleistete Überstunden ersetzt eine entsprechende Vereinbarung nicht, ist es doch mangels Festlegung einer Gesamtstundenleistung nicht möglich, aus den Sonder-Dienstverträgen den Grundlohn zu berechnen (Hinweis E 21.12.1993, 93/14/0220). European Ca... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/09/24 94/13/0237 5
(hier: Gilt auch für Bestimmungen der Betriebsvereinbarung). Stammrechtssatz Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und des Kollektivvertrages können mit ihren Arbeitszeitregelungen die Vereinbarung der vom Arbeitnehmer geschuldeten Gesamtst... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist an einer höheren landwirtschaftlichen Bundeslehranstalt als Lehrer beschäftigt und leistete im angeschlossenen Internat Erzieherdienst. Mit Antrag vom 15. Juni 1994 begehrte der Beschwerdeführer die Erstattung von zuviel einbehaltener Lohnsteuer gemäß § 240 BAO ab dem Jahre 1988. Einerseits erbringe er Dauermehrdienstleistungen gemäß Stunden- und Erzieherdienstplan und andererseits fallweise Mehrleistungen (z.B. Wochenendbetreuung von Internatsschülern oder Su... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BDG 1979 §211;BLVG 1965 §10;BLVG 1965 §2;EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs3;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4;SchUG 1986 §17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/07/09 94/13/0041 1 Stammrechtssatz Lehrer sind - auch in zeitlicher Hinsicht - nicht allein zur ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist im Streitjahr 1989 als Fachlehrer an einer Höheren Bundeslehranstalt tätig gewesen. In einem auf § 240 BAO gestützten Erstattungsantrag wurde ausgeführt, daß ihm Überstunden (Mehrdienstleistungen gemäß § 61 Abs. 1 Gehaltsgesetz 1956) als Erzieher im Internatsbereich angeordnet worden seien. Diese Mehrdienstleistungen würden in beträchtlichem Ausmaß als Nacht- bzw. Sonn- und Feiertagsüberstunden angeordnet. Weiters beziehe der Beschwerdeführer eine Erzieherzula... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BDG 1979 §211;BLVG 1965 §10;BLVG 1965 §2 Abs1;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4;SchUG 1986 §17;
Rechtssatz: Lehrer sind - auch in zeitlicher Hinsicht - nicht allein zur Erfüllung ihrer Lehrverpflichtung - deren zeitliches Ausmaß bei Bundeslehrern im BLVG geregelt ist - ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist mit der Verkaufsleitung eines Unternehmens betraut und bezieht nach dem Inhalt seines Angestelltenvertrages ein umsatzabhängiges Arbeitsentgelt in Form von Provisionen, aus denen ihm sein Arbeitgeber gleichzeitig ein monatliches Mindesteinkommen, eine Weihnachtsremuneration und einen Urlaubszuschuß garantiert. In einem "2. Anhang" zum Angestelltenvertrag vom 12. August 1975 wurde zwischen dem Beschwerdeführer und seinem Arbeitgeber vereinbart, daß im festgeleg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs3;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und des Kollektivvertrages können mit ihren Arbeitszeitregelungen die Vereinbarung der vom Arbeitnehmer geschuldeten Gesamtstundenanzahl in einem Überstundenpauschalübereinkommen deswe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs3;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/20 92/13/0182 2 Stammrechtssatz Im Zusammenhang mit Überstundenpauschalvergütungen hat der VwGH zu § 68 EStG 1972 ausgesprochen, daß eine solche für den Bereich des Abgabenrechtes jedenfalls nur dann Anerkennung finden ka... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs3;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/21 93/14/0220 1 Stammrechtssatz In der Vereinbarung, daß mit dem Einkommen des Arbeitnehmers "sämtliche Überstundenleistungen als vergütet anzusehen sind", ist eine - steuerrechtlich - wirksame Abrede über ein Überstunden... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt u.a. eine Bäckerei. Anläßlich der für den Zeitraum 1988 bis 1990 durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, in den an bestimmte Dienstnehmer (Bäcker) der Beschwerdeführerin gezahlten Urlaubsentgelten seien Zuschläge für Nachtarbeit und Überstunden im Sinne des § 68 EStG enthalten und als steuerfrei behandelt worden. Der Prüfer vertrat die Auffassung, daß derartige Zuschläge, soweit sie in Urlaubsentgelten enthalten seien, nicht unter die ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs4;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs7;EStGNov 1974;
Rechtssatz: § 68 Abs 7 EStG 1988 und § 68 Abs 4 EStG 1972 enthalten Ausnahmen von dem Grundgedanken des § 68, daß nur solche Lohnbestandteile, die für tatsächlich und unter bestimmten Voraussetzungen erbrachte Arbeitsleistungen ausgezahlt werden, begünsti... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Bundesbeamter, bekleidete seit 1. Jänner 1987 die Funktion eines Leiters einer Dienststelle. Mit Bescheid vom 25. März 1987 wurde ihm eine Verwendungszulage gemäß § 30a Abs 1 Z 3 Gehaltsgesetz zuerkannt. Diese wurde für die Dauer seiner Funktion und der dabei geleisteten Überstunden im durchschnittlichen Ausmaß von etwa 34 Stunden monatlich ab 1. Jänner 1987 mit 2 1/2 Vorrückungsbeträgen der Dienstklasse VIII eines Beamten der Allgemeinen Verwaltung bemessen,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/02 Gehaltsgesetz
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs4;GehG 1956 §30a Abs1 Z3;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage des Vorliegens einer steuerlich anzuerkennenden überstundenpauschalierung iSd § 68 Abs 1 EStG 1988, wenn dem Abgabepflichtigen eine Verwendungszulage nach § 30a Abs 1 Z 3 GehG im Ausmaß von zweieinhalb Vorrückungsbeträgen für die Dauer seiner Funkti... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs3;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit Überstundenpauschalvergütungen hat der VwGH zu § 68 EStG 1972 ausgesprochen, daß eine solche für den Bereich des Abgabenrechtes jedenfalls nur dann Anerkennung finden kann, wenn sie in wirtschaftlich fundierter Weise, aufbauend auf dem t... mehr lesen...
Der der Beschwerdeführerin auf Grund der Ergebnisse einer Lohnsteuerprüfung zur Haftung und Zahlung vorgeschriebene Betrag von S 95.881,-- entfällt zum Teil auf die Nachversteuerung von bisher steuerfrei belassenen Überstundenzuschlägen für ihren allein verantwortlichen Geschäftsführer im Hotelbetrieb. Diese Zuschläge seien unzulässigerweise aus dem Arbeitslohn herausgerechnet worden. Die belangte Behörde gab der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Finanzamtes n... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs3;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4;
Rechtssatz: In der Vereinbarung, daß mit dem Einkommen des Arbeitnehmers "sämtliche Überstundenleistungen als vergütet anzusehen sind", ist eine - steuerrechtlich - wirksame Abrede über ein Überstundenpauschale nicht zu erblicken; es fehlt an der Vereinbarung über die ... mehr lesen...
Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin (einem Zeitungsunternehmen) durchgeführten, die Jahre 1985 bis 1989 betreffenden Lohnsteuerprüfung vertrat der Prüfer unter anderem die Auffassung, die Beschwerdeführerin habe von ihr ausgezahlte Überstundenzuschläge zu Unrecht gemäß § 68 EStG versteuert, weil sie keine Aufzeichnungen geführt habe, aus denen die genaue Ziffer und zeitliche Lagerung aller geleisteten Überstunden und die genaue Höhe der dafür über das sonstige Arbeitsentgelt hina... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §49;EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs3;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0031 E 2. Juli 1985 VwSlg 6018 F/1985 RS 2 Stammrechtssatz Aufzeichnungen aus denen hervorgeht, an welchem Tag zu welchen Tagesstunden der einzelne Arbeitnehmer Überstunden leistete, kö... mehr lesen...