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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
AZG;Rechtssatz
Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und des Kollektivvertrages können mit ihren Arbeitszeitregelungen die Vereinbarung der vom Arbeitnehmer geschuldeten Gesamtstundenanzahl in einem Überstundenpauschalübereinkommen deswegen nicht ersetzen, weil es den Parteien eines Arbeitsvertrages frei steht, zugunsten des Arbeitnehmers von diesen Bestimmungen abzuweichen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994130237.X05Im RIS seit
20.11.2000