RS Vwgh 2002/12/17 2000/14/0098

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.2002
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §68 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/15/0185 E 27. Februar 2003 2003/14/0007 E 16. September 2003 2002/15/0173 E 27. Februar 2003

Rechtssatz

§ 68 Abs 1 EStG 1988 stellt nicht darauf ab, ob die Zuschläge ein Ausmaß von 100% des Grundlohnes erreichen. Nach dem klaren und eindeutigen Wortlaut des § 68 Abs 1 EStG 1988 ist die (bis zu einem im gegenständlichen Fall nicht erreichten Betrag reichende) Steuerfreiheit der Zuschläge nur davon abhängig, dass sie ua Sonntagsarbeit oder die mit dieser Arbeit zusammenhängenden Überstunden abgelten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000140098.X02

Im RIS seit

29.04.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten