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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §68 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/15/0185 E 27. Februar 2003 2003/14/0007 E 16. September 2003 2002/15/0173 E 27. Februar 2003Rechtssatz
§ 68 Abs 1 EStG 1988 stellt nicht darauf ab, ob die Zuschläge ein Ausmaß von 100% des Grundlohnes erreichen. Nach dem klaren und eindeutigen Wortlaut des § 68 Abs 1 EStG 1988 ist die (bis zu einem im gegenständlichen Fall nicht erreichten Betrag reichende) Steuerfreiheit der Zuschläge nur davon abhängig, dass sie ua Sonntagsarbeit oder die mit dieser Arbeit zusammenhängenden Überstunden abgelten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000140098.X02Im RIS seit
29.04.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013