Die beschwerdeführende KG hat das Leasinggeschäft (ausschließlich Mobilienleasing) zum Unternehmensgegenstand. Sie ermittelt ihren Gewinn nach § 5 EStG 1988. Eine im Jahr 1998 abgeschlossene, u.a. die Streitjahre betreffende abgabenbehördliche Prüfung führte unter Tz. 16 des Prüfungsberichtes vom 24. Juli 1998 zu einer Feststellung betreffend "Rückstellung für Risikoverrechnung". Darin führte der Prüfer aus, für das Jahr 1994 sei von der Beschwerdeführerin erstmals eine Rückstellung f... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z16;
Rechtssatz: Ausführungen zum Erfolgen der Gewinnrealisierung in den Leasingjahren der Grundmietzeit (vgl. z.B. Doralt/Mayr, EStG6, § 6 Tz 437 ff). Für eine im Interesse einer richtigen Periodengewinnabgrenzung allenfalls zu bildende Passivpost für sogenannte "vorbelastete Einnahmen" (vgl. in diesem Sinne... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Dass das Gesetz der Richtigkeit der Periodenbesteuerung den Vorrang gegenüber dem Grundsatz der "Gesamtgewinnbesteuerung" einräumt, trifft grundsätzlich zu (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 25. November 1999, 99/15/0194). Allerdings tritt bei Gegenleistungsbeziehungen in Form von Dauerschuldverhältnissen die Gew... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z16;
Rechtssatz: Ausführungen zum Erfolgen der Gewinnrealisierung in den Leasingjahren der Grundmietzeit (vgl. z.B. Doralt/Mayr, EStG6, § 6 Tz 437 ff). Für eine im Interesse einer richtigen Periodengewinnabgrenzung allenfalls zu bildende Passivpost für sogenannte "vorbelastete Einnahmen" (vgl. in diesem Sinne... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z16;
Rechtssatz: Ausführungen zum Erfolgen der Gewinnrealisierung in den Leasingjahren der Grundmietzeit (vgl. z.B. Doralt/Mayr, EStG6, § 6 Tz 437 ff). Für eine im Interesse einer richtigen Periodengewinnabgrenzung allenfalls zu bildende Passivpost für sogenannte "vorbelastete Einnahmen" (vgl. in diesem Sinne... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid erging im fortgesetzten Verfahren nach dem hg. Erkenntnis vom 28. November 2001, 99/13/0250 (im Folgenden: Vorerkenntnis), mit dem der Bescheid der (damals) belangten Behörde vom 28. Juli 1999, Zl. RV/005-11/06/97, betreffend Körperschaftsteuer für 1989 bis 1991 (im Folgenden: Vorbescheid), in seinem Abspruch über die Körperschaftsteuer 1991 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben (im Übrigen die Beschwerde als unbegründet abgewiesen) worden war. Da... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Eine Teilwertabschreibung einer Beteiligung hat allgemein eine erhebliche und dauernde Wertminderung zur Voraussetzung (Hinweis E vom 28. November 2001, 99/13/0254). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2003130053.X02 Im RIS seit 23.05.2007 Z... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Die Anschaffungskosten einer Beteiligung und deren Teilwert sind - auf Ebene jedes Beteiligungsunternehmens - unabhängig voneinander zu beurteilen (Hinweis E vom 28. November 2001, 99/13/0254, mwH). Damit ist aber auch bei Zwischengesellschaften in Hinblick auf "durchaktivierte" Zuschüsse in Bezug auf das solcherart gegebene Wirtschaftsg... mehr lesen...
1. Die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gehen von dem - nach Ausweis der Verwaltungsakten insofern - unstrittigen Sachverhalt aus: Am 14. September 1987 verstarb der Vater des Beschwerdeführers, Dr. S.L., unter Hinterlassung - soweit für das Beschwerdeverfahren von Bedeutung - der Witwe, des Beschwerdeführers und der Töchter Hedwig S. und Emma D. Sein Testament vom 8. Mai 1983 lautet - auszugsweise - wie folgt: "Zu meiner Universalerbin setze ich meine Ehefrau ...... mehr lesen...
1. Die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gehen von dem - nach Ausweis der Verwaltungsakten insofern - unstrittigen Sachverhalt aus: Am 14. September 1987 verstarb der Vater des Beschwerdeführers, Dr. S.L., unter Hinterlassung - soweit für das Beschwerdeverfahren von Bedeutung - der Witwe, des Beschwerdeführers und der Töchter Hedwig S. und Emma D. Sein Testament vom 8. Mai 1983 lautet - auszugsweise - wie folgt: "Zu meiner Universalerbin setze ich meine Ehefrau ...... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §19 Abs1;EStG 1988 §2;EStG 1988 §6 Z9 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/15/0141
Rechtssatz: Der Erbe tritt hinsichtlich des Nachlassvermögens und der daraus erzielten Einkünfte schon mit dem Todestag in die Rechtsstellung des Erblassers ein.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §19 Abs1;EStG 1988 §2;EStG 1988 §6 Z9 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/15/0141
Rechtssatz: Der Erbe tritt hinsichtlich des Nachlassvermögens und der daraus erzielten Einkünfte schon mit dem Todestag in die Rechtsstellung des Erblassers ein.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb das Unternehmen einer Handelsagentur und erklärte in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 1994 aus seiner Tätigkeit als "Kaufmann" Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 2,186.273 S. Nach der Bilanz zum 31. Dezember 1994 (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988) waren in den Erlösen "Erträge aus Beteiligungsveräußerung" von 3,950.000 S enthalten, denen ein "Buchwertabgang Beteiligungen" in Höhe von 176.250 S gegenüberstand. Als Verlustabzug aus d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb das Unternehmen einer Handelsagentur und erklärte in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 1994 aus seiner Tätigkeit als "Kaufmann" Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 2,186.273 S. Nach der Bilanz zum 31. Dezember 1994 (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988) waren in den Erlösen "Erträge aus Beteiligungsveräußerung" von 3,950.000 S enthalten, denen ein "Buchwertabgang Beteiligungen" in Höhe von 176.250 S gegenüberstand. Als Verlustabzug aus d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb das Unternehmen einer Handelsagentur und erklärte in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 1994 aus seiner Tätigkeit als "Kaufmann" Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 2,186.273 S. Nach der Bilanz zum 31. Dezember 1994 (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988) waren in den Erlösen "Erträge aus Beteiligungsveräußerung" von 3,950.000 S enthalten, denen ein "Buchwertabgang Beteiligungen" in Höhe von 176.250 S gegenüberstand. Als Verlustabzug aus d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0207 E 22. September 2000 RS 2(hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Für die Frage der Zuordnung eines Wirtschaftsgutes zum Anlagevermögen oder Umlaufvermögen kommt es entscheidend darauf an, ob es dazu bestimmt ist, dauernd dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens zu dienen. Es komm... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Zum Umlaufvermögen gehören Wirtschaftsgüter, deren betrieblicher Zweck nicht im (längerfristigen) Gebrauch, sondern im Verbrauch besteht, wobei Verbrauch insbesondere auch vorliegt, wenn die Wirtschaftsgüter zur Veräußerung bestimmt sind (vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. Juni 1998, 96/15/0251). European Case Law... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0207 E 22. September 2000 RS 2(hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Für die Frage der Zuordnung eines Wirtschaftsgutes zum Anlagevermögen oder Umlaufvermögen kommt es entscheidend darauf an, ob es dazu bestimmt ist, dauernd dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens zu dienen. Es komm... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0207 E 22. September 2000 RS 2(hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Für die Frage der Zuordnung eines Wirtschaftsgutes zum Anlagevermögen oder Umlaufvermögen kommt es entscheidend darauf an, ob es dazu bestimmt ist, dauernd dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens zu dienen. Es komm... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Zum Umlaufvermögen gehören Wirtschaftsgüter, deren betrieblicher Zweck nicht im (längerfristigen) Gebrauch, sondern im Verbrauch besteht, wobei Verbrauch insbesondere auch vorliegt, wenn die Wirtschaftsgüter zur Veräußerung bestimmt sind (vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. Juni 1998, 96/15/0251). European Case Law... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Beschwerdeführer begründet seinen Antrag... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Beschwerdeführerin begründet i... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AbgEO §53;EO §290;EO §291a;EStG 1988;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2006/15/0092 B 29. Jänner 2007 RS 1
(hier betreffend einen rückständigen Betrag in Höhe von rund
184.000 EUR und ohne Hinweis auf § 59 Abs. 1 lit. a AbgEO) Stammrechtssatz Stattgeb... mehr lesen...
Nach einer abgabenbehördlichen Prüfung setzte das Finanzamt gegenüber der Beschwerdeführerin, einer im März 2004 gegründeten GmbH, die von dieser beantragte Investitionszuwachsprämie (§ 108e EStG) für das Jahr 2004 mit 62.025,76 EUR fest. Es ging dabei davon aus, dass von dem der beantragten Prämie zu Grunde liegenden Investitionszuwachs die Prämie hinsichtlich eines Anteiles von 61.306,06 EUR nicht zustehe, weil er auf Mieterinvestitionen in Gebäuden entfalle, und weiters, dass die P... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat anlässlich der Betriebsaufgabe zum 28. Februar 2002 ein Betriebsgebäude und eine Garage in sein Privatvermögen entnommen. Laut Sachverständigengutachten ist der Verkehrswert des Betriebsgebäudes ohne Grundanteil und ohne Umsatzsteuer auf EUR 16.000,-- und der Verkehrswert der Garage ohne Grundanteil und ohne Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe auf EUR 45.000,-- geschätzt worden. Der Beschwerdeführer hat ab März 2002 das Betriebsgebäude und die Garag... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1988 §108e Abs1;EStG 1988 §108e Abs2;EStG 1988 §6;KStG 1988 §24 Abs6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0201 E 8. Februar 2007 2006/13/0190 E 17. Dezember 2008 2006/15/0154 E 1. März 2007 2006/15/0202 E 8. Februar 2007
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof et... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §1 Abs1;BewG 1955 §10 Abs1;EStG 1988 §24 Abs3;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Da das EStG den gemeinen Wert nicht definiert, gelten die Bestimmungen des BewG (§ 1 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 BewG). Ausgangspunkt für die Ermittlung dieses gemeinen Wertes ist der Markt. Im unternehmerischen Bereich umfasst der gemeine Wert grundsätzlich keine Um... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren als Einzelunternehmer die Film- und Videoproduktion und ermittelte seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Nachdem das Unternehmen des Beschwerdeführers einer abgabenbehördlichen Prüfung unterzogen worden war, ergingen nach jeweiliger Wiederaufnahme der Verfahren Bescheide betreffend Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer für die Jahre 1991 bis 1993, gegen welche der Beschwerdeführer Berufung erhob, in der er die der Auffassung des Prüf... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine Holdinggesellschaft, die in den Streitjahren 1987 und 1988 an mehreren Gesellschaften mit beschränkter Haftung, u.a. an der E. GmbH zu 100 % beteiligt war. Die E. GmbH beschäftigte sich mit dem Einkauf bestimmter Filmprodukte und besaß dafür exklusive Vertriebsrechte in Ländern Osteuropas. Sie übte den Vertrieb auf Grund von jährlich verlängerten Jahresverträgen aus. Für die Jahre 1987 und 1988 nahm die Beschwerdeführerin hi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren als Einzelunternehmer die Film- und Videoproduktion und ermittelte seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Nachdem das Unternehmen des Beschwerdeführers einer abgabenbehördlichen Prüfung unterzogen worden war, ergingen nach jeweiliger Wiederaufnahme der Verfahren Bescheide betreffend Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer für die Jahre 1991 bis 1993, gegen welche der Beschwerdeführer Berufung erhob, in der er die der Auffassung des Prüf... mehr lesen...