Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/13/0037 E 10. August 2005 RS 1(hier Unternehmer statt Kaufmann) Stammrechtssatz Bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gilt nach der Rechtsprechung die Vermutung, dass die Anschaffungskosten dem Teilwert entsprechen, weil von einem Kaufmann angenommen werden kann, dass er - Fehlmaßnahm... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/13/0037 E 10. August 2005 RS 1(hier Unternehmer statt Kaufmann) Stammrechtssatz Bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gilt nach der Rechtsprechung die Vermutung, dass die Anschaffungskosten dem Teilwert entsprechen, weil von einem Kaufmann angenommen werden kann, dass er - Fehlmaßnahm... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1988 §6 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0117 E 17. Dezember 2003 RS 2
(Zusatz: Eine Verpflichtung der Abgabenbehörde zur amtswegigen
Ermittlung des niedrigeren Teilwertes eines Wirtschaftsgutes ist
dem Gesetz nicht zu entnehmen.) Stammrechtssatz Die Bewertung eines ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Beim Teilwert im Sinne des § 6 Z. 1 und 2 EStG 1988 handelt es sich um einen objektiven Wert, bei dem subjektive Umstände unmaßgeblich sind. Persönliche Verhältnisse sind bei Ermittlung eines Teilwertes nicht zu berücksichtigen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 5. Juli 2004, 2000/14/0174). European C... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Beim Teilwert im Sinne des § 6 Z. 1 und 2 EStG 1988 handelt es sich um einen objektiven Wert, bei dem subjektive Umstände unmaßgeblich sind. Persönliche Verhältnisse sind bei Ermittlung eines Teilwertes nicht zu berücksichtigen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 5. Juli 2004, 2000/14/0174). European C... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen, wobei Nachweis oder Glaubhaftmachung auch jener Sachverhalte erforderlich sind, auf Grun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen, wobei Nachweis oder Glaubhaftmachung auch jener Sachverhalte erforderlich sind, auf Grun... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hatte lt. den Angaben in der Gewerbesteuererklärung für das Streitjahr die Verwertung von Liegenschaften zum Unternehmensgegenstand. Unter den Aktiva lt. Jahresabschluss zum 31. Dezember 1992 war unter der Rubrik "Forderungen" u.a. ein Darlehen in Höhe von 1,1 Mio. S ausgewiesen. In einem Bericht vom 12. Jänner 1999 über das Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung (Zeitraum 1992 - 1996) wurde unter Tz. 26 "Darlehensforderung aus 1990 - Berichtigung der Eröffn... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert ist grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige das Absinken des Teilwertes dartun kann (vgl. das hg. Erkenntnis vom 27. September 1995, 92/13/0310). Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert du... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, hat seinen Angaben zufolge mit 1. Mai 2001 seine Kanzlei von seinem Wohnsitz im Inland nach Liechtenstein verlegt. Seinen Wohnsitz hat er im Inland beibehalten. Auf Grund dieser behaupteten Betriebsverlegung hat er u.a. einen Aufgabegewinn ermittelt und seiner Einkommensteuererklärung zu Grunde gelegt. Im Zuge einer Betriebsprüfung hat das Finanzamt u.a. den Aufgabengewinn um einen ermittelten Firmenwert erhöht. Die be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, hat seinen Angaben zufolge mit 1. Mai 2001 seine Kanzlei von seinem Wohnsitz im Inland nach Liechtenstein verlegt. Seinen Wohnsitz hat er im Inland beibehalten. Auf Grund dieser behaupteten Betriebsverlegung hat er u.a. einen Aufgabegewinn ermittelt und seiner Einkommensteuererklärung zu Grunde gelegt. Im Zuge einer Betriebsprüfung hat das Finanzamt u.a. den Aufgabengewinn um einen ermittelten Firmenwert erhöht. Die be... mehr lesen...
Index: E1E32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag59/04 EU - EWR
Norm: 11997E043 EG Art43;EStG 1988 §6 Z6;EWR-Abk Art31;
Rechtssatz: § 6 Z. 6 EStG 1988 will hintanhalten, dass in Österreich eingetretene Wertsteigerungen der Besteuerung entzogen werden. Damit wird die Betriebsverlegung in einen anderen Staat schlechter behandelt als die Betriebsverlegung innerhalb Österreichs. Für eine Betriebsverlegung innerhalb (d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z6;
Rechtssatz: § 6 Z. 6 EStG 1988 gilt auch für die vollständige Verlegung von Betrieben vom Inland in das Ausland. Unter die Bestimmung fällt somit auch die Verlegung des Betriebes ins Ausland beim Belassen des Wohnsitzes im Inland. Im Falle der Überführung eines gesamten Betriebes ins Ausland sind die Bestimmungen für eine Betriebsveräußerung ana... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z6;
Rechtssatz: Die in der Besteuerung des Firmenwertes nach § 6 Z. 6 EStG 1988 im Zeitpunkt der Betriebsverlegung in einen anderen Staat gelegene Benachteiligung ist dann gerechtfertigt, wenn es sich bei dem Staat, in welchen der Betrieb verlegt wird, um einen solchen handelt, mit dem keine Amtshilfe und damit kein Informationsaustausch besteht. ... mehr lesen...
Index: E1E32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag59/04 EU - EWR
Norm: 11997E043 EG Art43;EStG 1988 §6 Z6;EWR-Abk Art31;
Rechtssatz: § 6 Z. 6 EStG 1988 will hintanhalten, dass in Österreich eingetretene Wertsteigerungen der Besteuerung entzogen werden. Damit wird die Betriebsverlegung in einen anderen Staat schlechter behandelt als die Betriebsverlegung innerhalb Österreichs. Für eine Betriebsverlegung innerhalb (d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z6;
Rechtssatz: § 6 Z. 6 EStG 1988 gilt auch für die vollständige Verlegung von Betrieben vom Inland in das Ausland. Unter die Bestimmung fällt somit auch die Verlegung des Betriebes ins Ausland beim Belassen des Wohnsitzes im Inland. Im Falle der Überführung eines gesamten Betriebes ins Ausland sind die Bestimmungen für eine Betriebsveräußerung ana... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z6;
Rechtssatz: Die in der Besteuerung des Firmenwertes nach § 6 Z. 6 EStG 1988 im Zeitpunkt der Betriebsverlegung in einen anderen Staat gelegene Benachteiligung ist dann gerechtfertigt, wenn es sich bei dem Staat, in welchen der Betrieb verlegt wird, um einen solchen handelt, mit dem keine Amtshilfe und damit kein Informationsaustausch besteht. ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG betreibt eine Apotheke. Anfang 1996 erwarb Mag. K. einen Anteil von 51 % an der Beschwerdeführerin. Im Gefolge einer abgabenbehördlichen Prüfung ist für die Streitjahre die Bewertung der Apothekenkonzession strittig (vgl. Tz. 19 des Betriebsprüfungsberichtes vom 18. Jänner 1999 betreffend "Sonderbetriebsvermögen Mag. K."). Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, in der Berufung gegen die Bescheide betreffend Feststellung der Einkünfte für die Jahre 1996 un... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG betreibt eine Apotheke. Anfang 1996 erwarb Mag. K. einen Anteil von 51 % an der Beschwerdeführerin. Im Gefolge einer abgabenbehördlichen Prüfung ist für die Streitjahre die Bewertung der Apothekenkonzession strittig (vgl. Tz. 19 des Betriebsprüfungsberichtes vom 18. Jänner 1999 betreffend "Sonderbetriebsvermögen Mag. K."). Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, in der Berufung gegen die Bescheide betreffend Feststellung der Einkünfte für die Jahre 1996 un... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z8 litb Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0123 E 5. Juli 2004 RS 1(hier nur die ersten vier Sätze) Stammrechtssatz Bei entgeltlichem Erwerb eines Betriebes (Mitunternehmeranteils) sind die einzelnen Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Z 8 lit. b EStG 1988 mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Die Zuordnung der Gesamtanschaffungskosten zu den einzelnen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: ApG 1907 §10ApG 1907 §10 Abs2 Z3EStG 1988 §6
Rechtssatz: Nach der im hg. Erkenntnis vom 26. Juli 2000, 2000/14/0111, VwSlg 7529 F/2000, zum Ausdruck gebrachten Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtshofes ist auch nach der Aufhebung von Teilen des § 10 ApothekenG ein besonderer Schutz bestehender Apotheken gegeben. Denn anders als bei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6
Rechtssatz: Beim Erwerb eines Betriebes kommt ein Firmenwert zum Ansatz, soweit der Kaufpreis (einschließlich der vom Käufer übernommenen Lasten) den Teilwert der (anderen) erworbenen Aktiva des Betriebes übersteigt. Eine Apothekenkonzession zählt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu diesen (anderen) erworbenen Aktiva (vgl. z... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z8 litb Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0123 E 5. Juli 2004 RS 1(hier nur die ersten vier Sätze) Stammrechtssatz Bei entgeltlichem Erwerb eines Betriebes (Mitunternehmeranteils) sind die einzelnen Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Z 8 lit. b EStG 1988 mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Die Zuordnung der Gesamtanschaffungskosten zu den einzelnen... mehr lesen...
dass durch diesen Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des (§ 87 ff der Exekutionsordnung) in Ansehung der im Eigentum der antragstellenden Partei stehenden Liegenschaft in EZ 748 Grundbuch A nicht unterbunden sind. Begründung: Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung all... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EO §87;EO §88;EO §89;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2006/15/0092 B 29. Jänner 2007 RS 1
(Hier Stattgebung mit der Einschränkung, dass durch diesen
Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des angefochtenen
Bescheides in Form der zwangsweisen
Begründung: des Pfandrecht... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt ein Sägewerk. Für das Jahr 2002 machte sie eine Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 in Höhe von 50.766 EUR geltend. Das Finanzamt verbuchte die Investitionszuwachsprämie zunächst antragsgemäß auf dem Abgabenkonto. Im Rahmen einer abgabenbehördlichen Nachschau wurde festgestellt, dass im Investitionszuwachs des Jahres 2002 auch eine im Betrieb der Beschwerdeführerin hergestellte elektronisch gesteuerte Rundholzverarbeitungsanlag... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §108e Abs1;EStG 1988 §108e Abs2;EStG 1988 §4;EStG 1988 §6; Beachte Besprechung in:RdW 5/2008, S 361 - 362; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/14/0145 E 14. Dezember 1993 RS 2(hier nur erster Satz; bei einer elekronisch gesteuerten Rundholzverarbeitungsanlage handelt es sich um ein - wenn auch aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzt - einheitliches Wirtsch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Arzt. Er ermittelt seine Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988. Im Rahmen einer für die Jahre 2001 bis 2003 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde unter "Tz. 1 Kursgewinn Fremdwährungskredite" des Berichtes über das Ergebnis der Außenprüfung folgende Feststellung getroffen: "Die beiden Raiba Fremdwährungskredite (Kto.Nrn.20.291.066 und 20.961.009) wurden im Jahr 2001 von Schweizer Franken in einen Yen-Kredit umgewandelt. 2003 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Soweit in der Literatur die Ansicht vertreten wird (vgl. Atzmüller/Mayr, RdW 646/2004), die Konvertierung stelle in wirtschaftlicher Betrachtungsweise einen Verbindlichkeitstausch dar, der auch bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner zu einer Gewinnrealisierung füh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Zahnarzt. Er erwarb im Dezember 1996 zwei "Radiovisiografiegeräte" zum Preis von S 330.000,-- zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von S 66.000,--. Die Umsatzsteuer machte er für das Jahr 1996 als Vorsteuer geltend, ertragsteuerlich beantragte er für diese Wirtschaftsgüter unter anderem für das Jahr 1997 AfA in Höhe von S 66.000,--. Das Finanzamt veranlagte den Beschwerdeführer erklärungsgemäß. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfe... mehr lesen...