RS Vwgh 2007/2/22 2006/14/0022

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Veröffentlicht am 22.02.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6 Z2;

Rechtssatz

Zum Umlaufvermögen gehören Wirtschaftsgüter, deren betrieblicher Zweck nicht im (längerfristigen) Gebrauch, sondern im Verbrauch besteht, wobei Verbrauch insbesondere auch vorliegt, wenn die Wirtschaftsgüter zur Veräußerung bestimmt sind (vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. Juni 1998, 96/15/0251).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006140022.X05

Im RIS seit

16.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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