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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6 Z2;Rechtssatz
Zum Umlaufvermögen gehören Wirtschaftsgüter, deren betrieblicher Zweck nicht im (längerfristigen) Gebrauch, sondern im Verbrauch besteht, wobei Verbrauch insbesondere auch vorliegt, wenn die Wirtschaftsgüter zur Veräußerung bestimmt sind (vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. Juni 1998, 96/15/0251).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006140022.X05Im RIS seit
16.03.2007Zuletzt aktualisiert am
19.05.2015