RS Vwgh 2007/5/16 2006/14/0019

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Veröffentlicht am 16.05.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4;
EStG 1988 §5;
EStG 1988 §6 Z1;
EStG 1988 §6 Z16;

Rechtssatz

Ausführungen zum Erfolgen der Gewinnrealisierung in den Leasingjahren der Grundmietzeit (vgl. z.B. Doralt/Mayr, EStG6, § 6 Tz 437 ff). Für eine im Interesse einer richtigen Periodengewinnabgrenzung allenfalls zu bildende Passivpost für sogenannte "vorbelastete Einnahmen" (vgl. in diesem Sinne beispielsweise das hg. Erkenntnis vom 26. November 1974, 1840/73) bleibt damit ebenso kein Raum wie für eine Abschreibung der Wirtschaftsgüter auf einen niedrigeren Teilwert nach § 6 Z 1 EStG 1988. Daran ändert auch der durch den Gesetzgeber mit dem Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl. I Nr. 142/2000, in Z 16 des § 6 EStG 1988 eingefügte Ausgleichsposten für Leasingunternehmen nichts, der für Leasinggesellschaften einen besonderen Ausgleich von Gewinn- und Verlustperioden ermöglicht (vgl. Hofstätter/Reichel, aaO, Tz 3 zu § 6 Z 16), den Buchwertansatz der vermieteten Wirtschaftsgüter aber auch unberührt lässt (vgl. Doralt/Mayr, aaO, § 6 Tz 446).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006140019.X05

Im RIS seit

18.06.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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