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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4;Rechtssatz
Ausführungen zum Erfolgen der Gewinnrealisierung in den Leasingjahren der Grundmietzeit (vgl. z.B. Doralt/Mayr, EStG6, § 6 Tz 437 ff). Für eine im Interesse einer richtigen Periodengewinnabgrenzung allenfalls zu bildende Passivpost für sogenannte "vorbelastete Einnahmen" (vgl. in diesem Sinne beispielsweise das hg. Erkenntnis vom 26. November 1974, 1840/73) bleibt damit ebenso kein Raum wie für eine Abschreibung der Wirtschaftsgüter auf einen niedrigeren Teilwert nach § 6 Z 1 EStG 1988. Daran ändert auch der durch den Gesetzgeber mit dem Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl. I Nr. 142/2000, in Z 16 des § 6 EStG 1988 eingefügte Ausgleichsposten für Leasingunternehmen nichts, der für Leasinggesellschaften einen besonderen Ausgleich von Gewinn- und Verlustperioden ermöglicht (vgl. Hofstätter/Reichel, aaO, Tz 3 zu § 6 Z 16), den Buchwertansatz der vermieteten Wirtschaftsgüter aber auch unberührt lässt (vgl. Doralt/Mayr, aaO, § 6 Tz 446).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006140019.X05Im RIS seit
18.06.2007Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013