Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Vom aktivierungspflichtigen Herstellungsaufwand zu unterscheiden ist der nicht aktivierungspflichtige Erhaltungsaufwand. Erhaltungsaufwand bilden die Aufwendungen für die Instandhaltung und für die Instandsetzung. Dazu gehört auch der Ersatz einzelner unbrauchbar gewordener Teile eines Wirtschaftsgutes, und zwar auch da... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer reichte für die Jahre 1993 bis 1996 Einkommensteuererklärungen ein, in denen er die Art seiner Tätigkeit mit "Landwirt" und "Vermietung" angab. In den Umsatzsteuererklärungen für diese Jahre bezeichnete er die Art des Unternehmens mit "Vermietung". Das Finanzamt nahm eine erklärungsgemäße Veranlagung vor, wobei es für die Jahre 1994 bis 1996 vorläufige Bescheide erließ. Vom 10. Juni 1999 bis 10. März 2000 fand beim Beschwerdeführer eine Betriebsprüfung gemäß § 151... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;B-VG Art131 Abs1 Z1;EStG 1988;
Rechtssatz: Die Vorschreibung der Einkommensteuer erfolgte im vorliegenden Fall mit "0 Schilling". Eine solche Vorschreibung schließt nicht schlechthin aus, dass der Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt wurde. E... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft m.b.H. (Beschwerdeführerin) betrieb ein Unternehmen mit dem Gegenstand v.a. des Handels mit Waren aller Art, insbesondere mit Büroorganisationsmitteln, Ablagesystemen, Informationssystemen, Bürobedarfsartikeln und EDV-Zubehör, und der Wartung und des Service der genannten Produkte. Mit einer als Kaufvertrag überschriebenen Vereinbarung vom 1. September 1992 erwarb die Beschwerdeführerin von der E. GesmbH als Verkäuferin, welche nach § 1 der Vereinba... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft m.b.H. (Beschwerdeführerin) betrieb ein Unternehmen mit dem Gegenstand v.a. des Handels mit Waren aller Art, insbesondere mit Büroorganisationsmitteln, Ablagesystemen, Informationssystemen, Bürobedarfsartikeln und EDV-Zubehör, und der Wartung und des Service der genannten Produkte. Mit einer als Kaufvertrag überschriebenen Vereinbarung vom 1. September 1992 erwarb die Beschwerdeführerin von der E. GesmbH als Verkäuferin, welche nach § 1 der Vereinba... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §8 Abs3;
Rechtssatz: Werden der Kundenstock oder andere Firmenwertfaktoren getrennt erworben, sind auf sie die Vorschriften über den Firmenwert anzuwenden (vgl. Doralt, EStG I6, Tz 48 zu § 8, sowie Hofians, Unkörperliche Wirtschaftsgüter und Geschäfts(Firmen)wert, in Lang/Schuch/Steininger, Handbuch des Bilanzsteuerrechts, 345). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §8 Abs3;
Rechtssatz: Der Firmenwert besteht aus den einzelnen Firmenwertfaktoren, wie etwa dem Kundenstock, den Vertriebsrechten, der innerbetrieblichen Organisation, dem Bekanntheitsgrad des Unternehmens, der Qualität der Mitarbeiter. Dass einzelne dieser Firmenwertfaktoren, insbesondere der Kundenstock, Gegenstand eines Verkaufes ohne ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §8 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/15/0117 E 21. Oktober 1999 RS 1 Stammrechtssatz Unter Firmenwert ist jener Wert zu verstehen, der nicht einzelnen betrieblich eingesetzten Wirtschaftsgütern zugeordnet werden kann, sondern sich als Mehrwert über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter ergi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §8 Abs3;
Rechtssatz: Steuerlich wird davon ausgegangen, dass ein Firmenwert nicht nur bei Übernahme eines Unternehmens erworben werden kann, sondern auch Zahlungen an ein weiterbestehendes Unternehmen, etwa für die Übertragung des Kundenstammes, für den Erwerb einer Konzession usw. als Firmenwert zu aktivieren sind (vgl. etwa Ruppe, Imma... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §8 Abs3;
Rechtssatz: Werden der Kundenstock oder andere Firmenwertfaktoren getrennt erworben, sind auf sie die Vorschriften über den Firmenwert anzuwenden (vgl. Doralt, EStG I6, Tz 48 zu § 8, sowie Hofians, Unkörperliche Wirtschaftsgüter und Geschäfts(Firmen)wert, in Lang/Schuch/Steininger, Handbuch des Bilanzsteuerrechts, 345). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §8 Abs3;
Rechtssatz: Der Firmenwert besteht aus den einzelnen Firmenwertfaktoren, wie etwa dem Kundenstock, den Vertriebsrechten, der innerbetrieblichen Organisation, dem Bekanntheitsgrad des Unternehmens, der Qualität der Mitarbeiter. Dass einzelne dieser Firmenwertfaktoren, insbesondere der Kundenstock, Gegenstand eines Verkaufes ohne ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §8 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/15/0117 E 21. Oktober 1999 RS 1 Stammrechtssatz Unter Firmenwert ist jener Wert zu verstehen, der nicht einzelnen betrieblich eingesetzten Wirtschaftsgütern zugeordnet werden kann, sondern sich als Mehrwert über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter ergi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §8 Abs3;
Rechtssatz: Steuerlich wird davon ausgegangen, dass ein Firmenwert nicht nur bei Übernahme eines Unternehmens erworben werden kann, sondern auch Zahlungen an ein weiterbestehendes Unternehmen, etwa für die Übertragung des Kundenstammes, für den Erwerb einer Konzession usw. als Firmenwert zu aktivieren sind (vgl. etwa Ruppe, Imma... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erneuerte in den Jahren 1996 bis 1998 ca. 70% ihrer von der Quellfassung zu der von ihr betriebenen Brauerei führenden Wasserversorgungsleitung (ca 2 km) und setzte dafür angefallene Aufwendungen gewinnmindernd als Erhaltungsaufwand ab. Der Verwaltungsgerichtshof hob mit Erkenntnis vom 17. Mai 2006, 2004/14/0080 (Vorerkenntnis), die Berufungsentscheidung der belangten Behörde vom 28. Dezember 2001 betreffend Körperschaftsteuer 1998, mit welcher sie auf der Grund... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28 Abs2;EStG 1988 §4;EStG 1988 §6;UGB §203 Abs3;
Rechtssatz: Die Aktivierung von Herstellungskosten dient dazu, den Herstellungsvorgang gewinnneutral zu halten (Hinweis E 25. Jänner 2006, 2003/14/0107). Herstellung liegt vor, wenn ein Wirtschaftsgut erstmals geschaffen wird. Herstellung liegt weiters vor, wenn durch auf Werterhöhung g... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Im Erkenntnis vom 17. Mai 2006, 2004/14/0080, hat der Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass das von der Wassergewinnung bis zu den Wasserabnehmern führende kilometerlange Wasserleitungsnetz ein selbständiges Wirtschaftsgut bildet. Solcherart ist es nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn die Abgabenbehörde die ... mehr lesen...
In ihrer Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 1994 machte die A-GmbH, deren Rechtsnachfolgerin die beschwerdeführende GmbH ist, eine Teilwertabschreibung ihrer Beteiligung an der D-GmbH in Höhe von 19,420.001 S geltend. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde die Körperschaftsteuer für das Jahr 1994 im Instanzenzug ohne Berücksichtigung der beantragten Teilwertabschreibung fest. Begründend ist dem angefochtenen Bescheid zu entnehmen, dass die A-GmbH ihre im Jahr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/13/0053 E 18. April 2007 RS 2 Stammrechtssatz Eine Teilwertabschreibung einer Beteiligung hat allgemein eine erhebliche und dauernde Wertminderung zur Voraussetzung (Hinweis E vom 28. November 2001, 99/13/0254). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:20... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Aus dem Erkenntnis vom 28. November 2001, 99/13/0254, ergibt sich, dass der Verwaltungsgerichtshof in rechtlicher Hinsicht der Ansicht folgte, dass im Falle eines Großmutterzuschusses eine Durchaktivierung dahingehend zu erfolgen habe, dass ein solcher Zuschuss bei der Muttergesellschaft zu nachträglichen Anschaffungskosten ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Teilwert einer Beteiligung, für die kein Kurswert besteht, in der Regel durch eine Unternehmensbewertung nach wissenschaftlich anerkannten Methoden zu ermitteln (vgl. das hg. Erkenntnis vom 9. September 2004, 2001/15/0073). Dabei sind grundsätzlich etwa auch die in den Fa... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4;EStG 1988 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0254 E 28. November 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die Zuführung von Mitteln an die Gesellschaft durch den Gesellschafter ist grundsätzlich als Einlage anzusehen, die beim Gesellschafter als eine Form der Verwendung seines Einkommens zunächst steuerneutral ist und im Falle der Zugehörigkeit der Gesellsc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4;EStG 1988 §6;KStG 1988 §12 Abs2;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in dem Erkenntnis vom 18. April 2007, 2003/13/0053, ausgeführt hat, sind die Anschaffungskosten einer Beteiligung und deren Teilwert - auf Ebene jedes Beteiligungsunternehmens - unabhängig voneinander zu beurteilen (vgl. das Erkenntnis vom 28. November 2001, 99/13/0254, mit w... mehr lesen...
Anlässlich einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde u.a. festgestellt, dass die beschwerdeführende GmbH mit Abtretungsvertrag vom 1. Oktober 1992 und Vertrag vom 16. Juni 1993 (die Beschwerdeführerin ermittelte ihren Gewinn zunächst nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr, welches den Zeitraum 1. Juli bis 30. Juni umfasste, im Jahr 1994 ging die Beschwerdeführerin auf den 31. Dezember jeden Jahres als Bilanzstichtag über) Antei... mehr lesen...
In ihrer Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 1989 erklärte die Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden AG (die MB GmbH, welche nach Umwandlung in eine AG im Jahr 1995 als übertragende Gesellschaft im Jahr 1996 mit der M Beteiligungsgesellschaft, deren Firmenwortlaut in der Folge auf denjenigen der beschwerdeführenden AG geändert wurde, als übernehmender Gesellschaft verschmolzen worden war) unter anderem einen steuerfreien Gewinn aus der Veräußerung einer internationalen Schach... mehr lesen...
Im Zuge einer bei der beschwerdeführenden GmbH durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer u.a. folgende Feststellung (Tz 21 des BP-Berichtes vom 26. März 2001): Mit Abtretungsverträgen vom 13. September 1994 habe die Beschwerdeführerin Geschäftsanteile an der L-GmbH erworben, und zwar einen 84%igen Geschäftsanteil (Kaufpreis 1,6 Mio S) und einen 15%igen Geschäftsanteil. Am 20. Dezember 1994 habe die Beschwerdeführerin eine Gesellschaftereinlage von 25 Mio S g... mehr lesen...
Anlässlich einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde u.a. festgestellt, dass die beschwerdeführende GmbH mit Abtretungsvertrag vom 1. Oktober 1992 und Vertrag vom 16. Juni 1993 (die Beschwerdeführerin ermittelte ihren Gewinn zunächst nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr, welches den Zeitraum 1. Juli bis 30. Juni umfasste, im Jahr 1994 ging die Beschwerdeführerin auf den 31. Dezember jeden Jahres als Bilanzstichtag über) Antei... mehr lesen...
Anlässlich einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde u.a. festgestellt, dass die beschwerdeführende GmbH mit Abtretungsvertrag vom 1. Oktober 1992 und Vertrag vom 16. Juni 1993 (die Beschwerdeführerin ermittelte ihren Gewinn zunächst nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr, welches den Zeitraum 1. Juli bis 30. Juni umfasste, im Jahr 1994 ging die Beschwerdeführerin auf den 31. Dezember jeden Jahres als Bilanzstichtag über) Antei... mehr lesen...
In ihrer Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 1989 erklärte die Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden AG (die MB GmbH, welche nach Umwandlung in eine AG im Jahr 1995 als übertragende Gesellschaft im Jahr 1996 mit der M Beteiligungsgesellschaft, deren Firmenwortlaut in der Folge auf denjenigen der beschwerdeführenden AG geändert wurde, als übernehmender Gesellschaft verschmolzen worden war) unter anderem einen steuerfreien Gewinn aus der Veräußerung einer internationalen Schach... mehr lesen...
In ihrer Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 1989 erklärte die Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden AG (die MB GmbH, welche nach Umwandlung in eine AG im Jahr 1995 als übertragende Gesellschaft im Jahr 1996 mit der M Beteiligungsgesellschaft, deren Firmenwortlaut in der Folge auf denjenigen der beschwerdeführenden AG geändert wurde, als übernehmender Gesellschaft verschmolzen worden war) unter anderem einen steuerfreien Gewinn aus der Veräußerung einer internationalen Schach... mehr lesen...
Im Zuge einer bei der beschwerdeführenden GmbH durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer u.a. folgende Feststellung (Tz 21 des BP-Berichtes vom 26. März 2001): Mit Abtretungsverträgen vom 13. September 1994 habe die Beschwerdeführerin Geschäftsanteile an der L-GmbH erworben, und zwar einen 84%igen Geschäftsanteil (Kaufpreis 1,6 Mio S) und einen 15%igen Geschäftsanteil. Am 20. Dezember 1994 habe die Beschwerdeführerin eine Gesellschaftereinlage von 25 Mio S g... mehr lesen...