RS Vwgh 2007/4/18 2003/13/0053

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.04.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6;

Rechtssatz

Die Anschaffungskosten einer Beteiligung und deren Teilwert sind - auf Ebene jedes Beteiligungsunternehmens - unabhängig voneinander zu beurteilen (Hinweis E vom 28. November 2001, 99/13/0254, mwH). Damit ist aber auch bei Zwischengesellschaften in Hinblick auf "durchaktivierte" Zuschüsse in Bezug auf das solcherart gegebene Wirtschaftsgut der Beteiligung eine Teilwertabschreibung möglich (Hinweis z.B. Bertl/Hirschler, Behandlung von Großmutterzuschüssen im Handels- und Steuerrecht, RWZ 1998/5, S. 138 ff). Diese auf den Bewertungsvorschriften beruhende steuerrechtliche Beurteilung hinsichtlich des einer Beteiligung beizulegenden Wertes kann auch nicht etwa mit einem Vermögensabfluss im Sinne einer steuerneutralen "Einlagenabstockung in Richtung Enkelgesellschaft" gleichgesetzt werden (vgl. dazu auch Drmola, Zur Aktivierung von Großmutterzuschüssen, ÖStZ 2003/521, S. 276; zur - nunmehrigen - Einschränkung der Teilwertabschreibungen bei Zwischenkörperschaften durch das StReformG 2005, BGBl. I Nr. 57/2004, siehe im Übrigen z.B. Kauba, SWK-Heft 11/2004, S. 399 ff, und SWK-Heft 18/2004, S 600 ff).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2003130053.X01

Im RIS seit

23.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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