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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6;Rechtssatz
Die Anschaffungskosten einer Beteiligung und deren Teilwert sind - auf Ebene jedes Beteiligungsunternehmens - unabhängig voneinander zu beurteilen (Hinweis E vom 28. November 2001, 99/13/0254, mwH). Damit ist aber auch bei Zwischengesellschaften in Hinblick auf "durchaktivierte" Zuschüsse in Bezug auf das solcherart gegebene Wirtschaftsgut der Beteiligung eine Teilwertabschreibung möglich (Hinweis z.B. Bertl/Hirschler, Behandlung von Großmutterzuschüssen im Handels- und Steuerrecht, RWZ 1998/5, S. 138 ff). Diese auf den Bewertungsvorschriften beruhende steuerrechtliche Beurteilung hinsichtlich des einer Beteiligung beizulegenden Wertes kann auch nicht etwa mit einem Vermögensabfluss im Sinne einer steuerneutralen "Einlagenabstockung in Richtung Enkelgesellschaft" gleichgesetzt werden (vgl. dazu auch Drmola, Zur Aktivierung von Großmutterzuschüssen, ÖStZ 2003/521, S. 276; zur - nunmehrigen - Einschränkung der Teilwertabschreibungen bei Zwischenkörperschaften durch das StReformG 2005, BGBl. I Nr. 57/2004, siehe im Übrigen z.B. Kauba, SWK-Heft 11/2004, S. 399 ff, und SWK-Heft 18/2004, S 600 ff).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2003130053.X01Im RIS seit
23.05.2007Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013