RS Vwgh 2004/4/20 2003/13/0160

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.04.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6 Z9 lita;

Rechtssatz

Der Erbe tritt hinsichtlich des Nachlassvermögens und der daraus erzielten Einkünfte schon mit dem Todestag in die Rechtsstellung des Erblassers ein und hat, wenn im Nachlassvermögen Betriebsvermögen enthalten ist, die Buchwerte des Erblassers zu übernehmen und fortzuführen (Hinweis E 26. Mai 1998, 93/14/0191, VwSlg 7283 F/1998; E 4. Juni 2003, 98/13/0238).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003130160.X01

Im RIS seit

17.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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