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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6 Z9 lita;Rechtssatz
Der Erbe tritt hinsichtlich des Nachlassvermögens und der daraus erzielten Einkünfte schon mit dem Todestag in die Rechtsstellung des Erblassers ein und hat, wenn im Nachlassvermögen Betriebsvermögen enthalten ist, die Buchwerte des Erblassers zu übernehmen und fortzuführen (Hinweis E 26. Mai 1998, 93/14/0191, VwSlg 7283 F/1998; E 4. Juni 2003, 98/13/0238).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003130160.X01Im RIS seit
17.06.2004Zuletzt aktualisiert am
15.01.2013