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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4;Rechtssatz
Der Umstand, dass die Höhe des Entgeltes zum Teil nicht schon während des Laufes des Geschäftsjahres feststeht, steht der kontinuierlichen Gewinnrealisierung nicht entgegen. So wäre etwa auch im Falle der Vermietung oder Verpachtung eines Gegenstandes zu einem umsatzabhängigen Pachtzins die Gewinnrealisierung des Pächters kontinuierlich anzunehmen, gegebenenfalls würde aber, sollte bei Bilanzerstellung der konkrete Betrag des Pachtzinses noch nicht feststehen, eine Annahme über die voraussichtlichen Verhältnisse zu treffen sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001150072.X06Im RIS seit
05.08.2004