RS Vwgh 2004/6/24 2001/15/0072

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.2004
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4;
EStG 1988 §6;

Rechtssatz

Der Umstand, dass die Höhe des Entgeltes zum Teil nicht schon während des Laufes des Geschäftsjahres feststeht, steht der kontinuierlichen Gewinnrealisierung nicht entgegen. So wäre etwa auch im Falle der Vermietung oder Verpachtung eines Gegenstandes zu einem umsatzabhängigen Pachtzins die Gewinnrealisierung des Pächters kontinuierlich anzunehmen, gegebenenfalls würde aber, sollte bei Bilanzerstellung der konkrete Betrag des Pachtzinses noch nicht feststehen, eine Annahme über die voraussichtlichen Verhältnisse zu treffen sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001150072.X06

Im RIS seit

05.08.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten