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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6 Z9 lita;Rechtssatz
Gehen Unternehmen von Todes wegen über, so ist bei den Erben zunächst ein unentgeltlicher Erwerb (mit der Verpflichtung zur Buchwertfortführung) im Ausmaß ihres Erbteiles gegeben (Hinweis Stoll, Rentenbesteuerung4, Rz 885). Dies trifft auch dann zu, wenn der Erbe einen real überschuldeten Betrieb übernimmt; die betrieblichen Verbindlichkeiten gehen im Rahmen der Buchwertfortführung auf den Erben über (Hinweis Doralt, EStG I6, Tz 404/1 zu § 6).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003130160.X03Im RIS seit
17.06.2004Zuletzt aktualisiert am
15.01.2013