RS Vwgh 2004/4/20 2003/13/0160

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Veröffentlicht am 20.04.2004
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6 Z9 lita;

Rechtssatz

Gehen Unternehmen von Todes wegen über, so ist bei den Erben zunächst ein unentgeltlicher Erwerb (mit der Verpflichtung zur Buchwertfortführung) im Ausmaß ihres Erbteiles gegeben (Hinweis Stoll, Rentenbesteuerung4, Rz 885). Dies trifft auch dann zu, wenn der Erbe einen real überschuldeten Betrieb übernimmt; die betrieblichen Verbindlichkeiten gehen im Rahmen der Buchwertfortführung auf den Erben über (Hinweis Doralt, EStG I6, Tz 404/1 zu § 6).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003130160.X03

Im RIS seit

17.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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