RS Vwgh 2004/1/22 98/14/0165

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
EStG 1988 §6 Z1;
EStG 1988 §7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/14/0049 E 5. Juli 1994 RS 1 (hier nur repräsentative Veranlassung erwähnt)

Stammrechtssatz

Das Ausmaß einerseits der betrieblichen und andererseits der repräsentativen Veranlassung ist in Ansehung der AfA anschaffungsbezogen zu beurteilen und kann solcherart keiner Änderung unterliegen (Hinweis E 17.1.1989, 88/14/0123).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1998140165.X02

Im RIS seit

17.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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