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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/14/0049 E 5. Juli 1994 RS 1 (hier nur repräsentative Veranlassung erwähnt)Stammrechtssatz
Das Ausmaß einerseits der betrieblichen und andererseits der repräsentativen Veranlassung ist in Ansehung der AfA anschaffungsbezogen zu beurteilen und kann solcherart keiner Änderung unterliegen (Hinweis E 17.1.1989, 88/14/0123).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1998140165.X02Im RIS seit
17.02.2004