Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §4 Abs2 lita Z2;BAO §4 Abs2 litb;B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §2 Abs1;EStG 1972 §2 Abs5;EStG 1972 §5; Beachte Besprechung in:
ÖStZWK 1989/29, A, S 443;
Rechtssatz: Ist bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Personengesellschaft des Handelsrechtes ihre Tätigkeit... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs5;EStG 1972 §5; Beachte Besprechung in:
ÖStZWK 1989/29, A, S 443;
Rechtssatz: Durch den Rechtsnachfolger kann die Gewinnermittlung weiterhin auf denselben Bilanzstichtag (vgl Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, zweite Aufl, Tz 30 zu § 2) nur erfolgen, wenn auch der Rechtsnachfolger die Voraussetzungen de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 245;
Rechtssatz: Die Löschung einer Firma im Handelsregister unter Fortführung des Betriebes führt zu keiner Entnahme des zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Grundstückes und verwirklicht auch keinen Mißbrauchstatbestand... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 245;
Rechtssatz: Die Änderung der Gewinnermittlung von einer gem § 5 EStG auf eine solche gem § 4 Abs 1 EStG infolge Löschung der Firma im Handelsregister ist vor dem Eintritt des Zeitpunktes der Betriebsaufgabe auch dann möglich, wenn bereits ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Eine Darlehensforderung wird dann als notwendiges Privatvermögen beurteilt, wenn das Darlehen vom Unternehmen an einen Verwandten überwiegend aus persönlichen (privaten) Gründen gewährt wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987140168.X02 Im RIS seit 20.09.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Die Zurechnung einer Darlehensforderung zum gewillkürten Betriebsvermögen wird nicht davon abhängig gemacht, ob die Darlehensgewährung an einen Verwandten einem Fremdvergleich standhält (Hinweis auf E 18.5.1977, 346/77, VwSlg 5139 F/1977). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987140168.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §5;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Überschußrechnung des § 4 Abs 3 EStG 1972 stellt im Verhältnis zum Betriebsvermögensvergleich eine vereinfachte Gewinnermittlung im Wege einer Geldrechnung dar,die aber auf Dauer gesehen keine Besteuerung von gegenüber der grundsätzlichen Gewinnermittlungsart des Betriebsvermögens... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Im Rahmen des Betriebsvermögensvergleiches bewirkt der widerrechtliche Entzug von Wirtschaftsgütern wie etwa durch Diebstahl, Veruntreuung, Unterschlagung oder Entwendung eine Verminderung des Betriebsvermögens am Schluß des Wirtschaftsjahres. Dadurch hat der widerrechtliche Entzug gleich einer Betrie... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §23;EStG 1972 §23a;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z3;HGB §171;
Rechtssatz: Die bloß abstrakte Möglichkeit der Inanspruchnahme des Kommanditisten aus der von ihm geleisteten Bürgschaft für die KG stellt für ihn noch keinen Vermögensna... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Der Gewinn einer Kommanditgesellschaft wird durch Vermögensvergleich ermittelt. Danach setzt ein Gewinn eine Betriebsvermögensvermehrung und ein Verlust eine Betriebsvermögensminderung voraus. Eine Vermögensminderung ist dem Niederstwertprinzip zufolge bereits dann zu berücksichtigen, wenn sie zwar noch nicht eingetrete... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Ein Kommanditist, der nur in Höhe seiner bedungenen Einlage haftet, erfährt durch Verluste der Kommanditgesellschaft über seine Einlage hinaus keine Vermögensminderung bzw muß keine solche befürchten; auch wirtschaftlich führt es zu einem richtigen Ergebnis, die Verluste einer Kommanditgesellschaft bei jenem Personenkre... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0197 E 23. April 1985 VwSlg 5997 F/1985 RS 1 Stammrechtssatz Eine im Rahmen des Geschäftsbetriebes der Kommanditgesellschaft durch den Kommanditisten übernommene Wechselbürgschaft kann zu einem Verlust führen, den der Kommanditist über seine Vermögenseinlage hinaus zu tragen h... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in der Form einer protokollierten Einzelfirma einen Brennstoffhandel und ein Transportgewerbe. Er ermittelte den Gewinn gemäß § 5 EStG 1972 nach vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahren. Aus der Sicht des Beschwerdepunktes bedeutsam sind die Wirtschaftsjahre vom 1. Juni 1978 bis 31. Mai 1979 und vom 1. Juni 1979 bis 31. Jänner 1980. Mit 1. Februar 1980 brachte er das Transportgewerbe gemäß Art. III Strukturverbesserungsgesetz in eine GesmbH ein... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Ges.m.b.H. ist Eigentümerin eines Theatergebäudes, das jahrelang in Bestand gegeben worden war. Im Hinblick auf die starke Abnutzung und andere Schäden, die vom Bestandnehmer zu verantworten waren, bezahlte dieser der Beschwerdeführerin anlässlich der Beendigung des Bestandverhältnisses im Jahre 1976 an Stelle der Wiederherstellung des gebrauchsfähigen Zustandes des Bestandobjektes eine Entschädigung in Höhe von S 14,000.000,--, die von der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Inhaber einer Baumschule und ermittelt seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1967. Bei einer auch das Streitjahr umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfer die Ansicht, dass ein als Aufwand 1970 verrechneter Betrag von rund S 149.000,-- steuerlich nicht absetzbar sei. Es handelt sich dabei um die Inanspruchnahme des Beschwerdeführers aus einer Bürgschaft. Am 8. Juni 1962 hatte der Beschwerdeführer gegenüber der Raiffeisenkasse S eine Bürgschaft f... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Schuhfabrik und wies in seiner Bilanz zum 31. Dezember 1966 u.a. eine Rückstellung für Urlaubsgelder 1966 in Höhe von S 220.000,-- aus, die das Finanzamt bei der Gewinnermittlung nicht berücksichtigte. In seiner gegen den Einkommensteuerbescheid und den Gewerbesteuerbescheid 1966 gerichteten Berufung beantragte der Beschwerdeführer, die Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube in Höhe von S 210.000,-- steuerlich anzuerkennen. Es sei durchaus einle... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer betreibt das Gewerbe eines Rauchfangkehrermeisters und ging ab dem Steuer- und Kalenderjahr 1969 von der bisher von ihm gehandhabten Gewinnermittlung durch Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz auf jene durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG über. Seiner beim Finanzamt am 26. Februar 1971 eingebrachten Einkommensteuererklärung 1969 und der am gleichen Tag eingebrachten Gewerbesteuererklärung 1969 legte er u.a. die diesen ... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft war Frau H D bis zu ihrem Tod als Kommanditistin beteiligt. Ihr Gatte Dr. D hatte der Gesellschaft in den Jahren 1946 und 1947 Darlehen im Gesamtbetrag von 35.800 S gewährt, für die eine Wertsicherung auf Grund des Festmeterpreises von Fichtenblöchholz bestimmter Güte und bestimmten Ausmaßes vereinbart war. Dr. D. trat nach dem Tode seiner Gattin mit dem Stichtag 17. Juli 1953 in die Gesellschaft als Kommanditist ein. Das Darlehen des D... mehr lesen...