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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Der Gewinn einer Kommanditgesellschaft wird durch Vermögensvergleich ermittelt. Danach setzt ein Gewinn eine Betriebsvermögensvermehrung und ein Verlust eine Betriebsvermögensminderung voraus. Eine Vermögensminderung ist dem Niederstwertprinzip zufolge bereits dann zu berücksichtigen, wenn sie zwar noch nicht eingetreten ist, aber doch ernsthaft droht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984130146.X01Im RIS seit
12.12.2000