RS Vwgh 1986/9/24 84/13/0146

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Veröffentlicht am 24.09.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;

Rechtssatz

Der Gewinn einer Kommanditgesellschaft wird durch Vermögensvergleich ermittelt. Danach setzt ein Gewinn eine Betriebsvermögensvermehrung und ein Verlust eine Betriebsvermögensminderung voraus. Eine Vermögensminderung ist dem Niederstwertprinzip zufolge bereits dann zu berücksichtigen, wenn sie zwar noch nicht eingetreten ist, aber doch ernsthaft droht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984130146.X01

Im RIS seit

12.12.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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