1 In einem Begleitschreiben zur Einkommensteuererklärung 2017 führte die Mitbeteiligte aus, im Zuge der Beendigung des Dienstverhältnisses mit Ende Juni 2017 sei eine freiwillige Abfertigung in Höhe von 42.000 € vereinbart worden. Im Jahreslohnzettel 2017 sei vom Dienstgeber eine falsche Bemessungsgrundlage herangezogen worden (Viertel der laufenden Bezüge: 5.031,19 €). Die Mitbeteiligte habe sich ab Juli 2016 in einem längeren Krankenstand befunden. Für die Ermittlung des Vier... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §41 Abs1 Z3EStG 1988 §41 Abs4EStG 1988 §67 Abs1EStG 1988 §67 Abs2EStG 1988 §67 Abs6EStG 1988 §67 Abs6 Z1EStG 1988 §69 Abs2
Rechtssatz: Nach § 69 Abs. 2 EStG 1988 ist bei Auszahlung von Bezügen (u.a.) aus einer gesetzlichen Krankenversicherung (nach der im Jahr 2017 geltenden Fassung) 25% Lohnsteuer einzubehalten (soweit diese Bezüge 30 € täglich überste... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §41 Abs1 Z3EStG 1988 §41 Abs4EStG 1988 §67 Abs1EStG 1988 §67 Abs2EStG 1988 §67 Abs6EStG 1988 §67 Abs6 Z1EStG 1988 §69 Abs2
Rechtssatz: Nach § 69 Abs. 2 EStG 1988 ist bei Auszahlung von Bezügen (u.a.) aus einer gesetzlichen Krankenversicherung (nach der im Jahr 2017 geltenden Fassung) 25% Lohnsteuer einzubehalten (soweit diese Bezüge 30 € täglich überste... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde dem Antrag des Revisionswerbers vom 7. April 2017 auf Gewährung von Notstandshilfe keine Folge gegeben, weil infolge der Anrechnung des Einkommens seiner Ehefrau keine Notlage bestehe. 2 Zur im Revisionsverfahren noch strittigen Frage, ob von den Einkünften der Ehefrau des Revisionswerbers aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen vor der Anrechnung die auf diese Einkünfte letztlich entfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeit... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1AlVG 1977 §36a Abs5 Z1EStG 1988 §41 Abs1 Z2
Rechtssatz: Vorliegend hat das Bundesverwaltungsgericht übersehen, dass die Ehefrau des Revisionswerbers (des Arbeitslosen) auf Grund ihres Bezugs mehrerer lohnsteuerpflichtiger Einkünfte im Kalenderjahr gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zwi... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte machte in seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes als außergewöhnliche Belastung geltend. Weiters beantragte er den Alleinverdienerabsetzbetrag und gab an, dass er für drei Kinder für mindestens sieben Monate die Familienbeihilfe bezogen habe. Die (erklärungsgemäße) Veranlagung des Mitbeteiligten führte zu einer Abgabennachforderung. Der Mitbeteiligte erhob Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte machte in seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes als außergewöhnliche Belastung geltend. Weiters beantragte er den Alleinverdienerabsetzbetrag und gab an, dass er für drei Kinder für mindestens sieben Monate die Familienbeihilfe bezogen habe. Die (erklärungsgemäße) Veranlagung des Mitbeteiligten führte zu einer Abgabennachforderung. Der Mitbeteiligte erhob Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Bediensteter der Wiener Berufsfeuerwehr, brachte beim Finanzamt am 18. August 2000 Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer für die Jahre 1995 bis 1999 mit der Begründung: ein, dass er aus näher dargelegten Gründen nach der Gestaltung seiner Dienstzeit die Voraussetzungen des § 68 Abs. 6 EStG 1988 dahin erfüllt habe, dass sein Dienst überwiegend in der Zeit von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr zu leisten gewesen sei. Mit dem nunmehr ange... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1988 §41 Abs1;EStG 1988 §41 Abs2;
Rechtssatz: Die im Schrifttum (Ritz, BAO2, Tz 10 zu § 240) vertretene Auffassung, ein Antrag nach § 240 Abs. 3 BAO idF vor seiner Änderung durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000 wäre zulässig, wenn (die Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 EStG 1988 nicht vorliegen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer studiert seit dem Wintersemester 1990/91 an der Wirtschaftsuniversität Wien Handelswissenschaften. Mit dem am 8. März 1995 bei der zuständigen Stipendienstelle der Studienbeihilfenbehörde eingelangten Antrag vom 20. Februar 1995 begehrte er die Gewährung von Studienbeihilfe. Neben einem Lohnzettel über die von seinem Vater im Kalenderjahr 1994 bezogenen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - in der im Vordruck vorgesehenen Spalte "Berücksichtigter Freibetr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1988 §41 Abs1;StudFG 1992 §11 Abs1 Z1 idF 1994/619;StudFG 1992 §7 Abs2 idF 1994/619;StudFG 1992 §8 Abs2 idF 1994/619;
Rechtssatz: Ein Bescheid nach § 41 Abs 1 EStG 1988 ist kein Veranlagungsbescheid iSd § 11 Abs 1 Z 1 StudFG 1992. Aus dem Vorliegen eines solchen Bescheides allein kann im Fall davor und danach von der Bezugsperson erziel... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war im Streitzeitraum in einem aufrechten Dienstverhältnis bei einer Versicherungs-Aktiengesellschaft (in der Folge: AG) beschäftigt. Anläßlich einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführerin mit Wissen und Willen des Generaldirektors der AG, Dr. R, unter dem Titel "Versicherungsvergütungen" mangels entsprechender Schäden ungerechtfertigerweise Beträge in Höhe von S 488.844,-- (1980) und ... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §71;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §25 Abs1;EStG 1972 §41 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ausführungen, daß es nicht entscheidend ist, ob der Generaldirektor einer AG selbst zum "Dienstgeber" wurde, sondern, ob sein (widerrechtliches) Handeln der AG (dem Dienstgeber) unmittelbar zuzurechnen war, um... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog nichtselbständige Einkünfte als Professor an einer Höheren Technischen Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt (HTL), nichtselbständige - jedoch keinem Lohnsteuerabzug unterworfene - Einkünfte als Leiter der bautechnischen Versuchsanstalt dieser HTL und selbständige Einkünfte für die Erstellung von Gutachten. Die Einkünfte aus der Gutachtertätigkeit (Erstellung von Gutachten vor allem für öffentlich-rechtliche Körperschaften über die Berücksichtigung geologischer V... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z4;EStG 1972 §25;EStG 1972 §41 Abs1;EStG 1972 §82; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/20 90/13/0154 1 Stammrechtssatz Sind die Voraussetzungen für eine Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften nach den Bestimmungen des § 41 EStG 1972 gegeben, so sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der tatsächlich festgestellt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Schauspielerin und erzielte in den Streitjahren sowohl Einkünfte aus selbständiger Arbeit als auch aus nichtselbständiger Arbeit. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß im Jahre 1984 vom Dienstgeber der Beschwerdeführerin - der K. GmbH - geleistete Beträge - eine "Gastspielentschädigung" in Höhe von S 2.970,-- und ein "Probenpauschale" in Höhe von S 13.000,-- - steuerlich nicht erfaßt worden waren. Der Gewinn aus selbständiger A... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z4;EStG 1972 §25;EStG 1972 §41 Abs1;EStG 1972 §82;
Rechtssatz: Sind die Voraussetzungen für eine Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften nach den Bestimmungen des § 41 EStG 1972 gegeben, so sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der tatsächlich festgestellten Höhe anzusetzen. Es besteht hiebei keine Bindung an eine - unrich... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte im Jahre 1985 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die sich wie folgt zusammensetzten: Pensionsbezüge von der Pensionsversicherungs- anstalt der Angestellten S 161.889,-- negative Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - S 25.813,-- Summe S 136.076,--. Die negativen Einkünfte bestanden ausschließlich aus Werbungskosten und resultier... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §41 Abs1 Z1;EStG 1972 §41 Abs2 Z2;EStG 1972 §47 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 184;
Rechtssatz: Als Einkünfte, von denen ein Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen ist, sind alle Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit anzusehen, auf die die Voraussetzungen des § 47 EStG 1972 zutreffen. Ob infolge der geringen Höhe solcher Ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §25;EStG 1972 §41 Abs1 Z1;EStG 1972 §42 Abs2 Z2;EStG 1972 §47; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 184;
Rechtssatz: Ein vom Abgabepflichtigen im Wege eines arbeitsgerichtlichen Prozesses angestrebte Weiterbeschäftigung bei seinem Arbeitgeber führt zwar zu Werbungskosten und damit zu negativen Einkünften aus nichtselbst... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25;EStG 1972 §41 Abs1 Z1;EStG 1972 §41 Abs2 Z2;EStG 1972 §47 Abs1;EStG 1972 §81; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 184;
Rechtssatz: Liegt eine Einkunftsquelle im Rahmen der Einkunftsart Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor, ohne daß für diese Einkunftsquelle ein Arbeitgeber im Sinne des § 81 iVm § 47 Abs 1 und § 25 EStG 1972 vo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §41 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1990/10, S 562;
ÖStZB 1990, 274;
Rechtssatz: AusfzF, ob die Voraussetzungen des § 41 Abs 1 Z 1 EStG gegeben sind, wenn Betriebsausgaben (hier: für Fahrten zwischen Wohnsitz und Betriebsstätte) durch den Steuerpflichtigen unberücksichtigt geblieben sind (hier: die Entfernung zwi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §41 Abs1;EStG 1972 §41 Abs4;EStG 1972 §82 Abs2;
Rechtssatz: Die vom Regelfall abweichende, durch § 82 Abs 2 EStG 1972 vorgesehene Beschränkung der Inanspruchnahme des Arbeitnehmers als Steuerschuldner der nicht einbehaltenen und nicht abgeführten Lohnsteuer soll sich nur im Lohnsteuerverfahren auswirken, nicht aber auch im Verfahren zur Veranlagung der ... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §41 Abs1EStG 1972 §47
Rechtssatz: Bei einem Arbeitnehmergestellungsvertrag liegen dann zwei Dienstverhältnisse vor, wenn sowohl derjenige, der den Arbeitnehmer zur Verfügung stellt, als auch derjenige, gegenüber dem die Arbeitsleistung erbracht wird, Vergütungen und damit Arbeitslohn auszahlen. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §41 Abs1
Rechtssatz: Auch dann, wenn zu Unrecht von demjenigen, gegenüber dem die Arbeitsleistung erbracht wird, keine Lohnsteuer einbehalten wird, ist mangels Voraussetzungen der Bestimmungen des § 41 EStG 1972 keine Veranlagung durchzuführen (Hinweis E 6.3.1964, 1739/63). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...