RS Vwgh 1990/10/23 89/14/0302

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Veröffentlicht am 23.10.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §41 Abs1 Z1;
EStG 1972 §41 Abs2 Z2;
EStG 1972 §47 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 184;

Rechtssatz

Als Einkünfte, von denen ein Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen ist, sind alle Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit anzusehen, auf die die Voraussetzungen des § 47 EStG 1972 zutreffen. Ob infolge der geringen Höhe solcher Einkünfte oder deswegen, weil sie sogar negativ sind, ein tatsächlicher Steuerabzug unterbleibt, ändert nichts an ihrer rechtlichen Qualifikation als Einkünfte, von denen ein Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140302.X04

Im RIS seit

23.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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