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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §41 Abs1 Z1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 184;Rechtssatz
Als Einkünfte, von denen ein Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen ist, sind alle Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit anzusehen, auf die die Voraussetzungen des § 47 EStG 1972 zutreffen. Ob infolge der geringen Höhe solcher Einkünfte oder deswegen, weil sie sogar negativ sind, ein tatsächlicher Steuerabzug unterbleibt, ändert nichts an ihrer rechtlichen Qualifikation als Einkünfte, von denen ein Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140302.X04Im RIS seit
23.10.1990