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EStGNorm
EStG 1972 §41 Abs1Rechtssatz
Bei einem Arbeitnehmergestellungsvertrag liegen dann zwei Dienstverhältnisse vor, wenn sowohl derjenige, der den Arbeitnehmer zur Verfügung stellt, als auch derjenige, gegenüber dem die Arbeitsleistung erbracht wird, Vergütungen und damit Arbeitslohn auszahlen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985140010.X01Im RIS seit
14.01.2021Zuletzt aktualisiert am
14.01.2021