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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs3 Z4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/02/20 90/13/0154 1Stammrechtssatz
Sind die Voraussetzungen für eine Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften nach den Bestimmungen des § 41 EStG 1972 gegeben, so sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der tatsächlich festgestellten Höhe anzusetzen. Es besteht hiebei keine Bindung an eine - unrichtige - Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Unmaßgeblich ist auch, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen worden ist. Ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug kann daher im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden
(Hinweis E 26.6.1990, 89/14/0172).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990140150.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
08.09.2009