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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §25;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 184;Rechtssatz
Liegt eine Einkunftsquelle im Rahmen der Einkunftsart Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor, ohne daß für diese Einkunftsquelle ein Arbeitgeber im Sinne des § 81 iVm § 47 Abs 1 und § 25 EStG 1972 vorhanden ist, so unterliegen die aus dieser Einkunftsquelle bezogenen (positiven wie negativen) Einkünfte nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn. Solche Einkünfte stellen daher andere Einkünfte iSd § 41 Abs 1 Z 1 EStG 1972 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140302.X03Im RIS seit
23.10.1990