RS Vwgh 1995/6/20 92/13/0061

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Veröffentlicht am 20.06.1995
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Index

21/02 Aktienrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

AktG 1965 §71;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
EStG 1972 §25 Abs1;
EStG 1972 §41 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Ausführungen, daß es nicht entscheidend ist, ob der Generaldirektor einer AG selbst zum "Dienstgeber" wurde, sondern, ob sein (widerrechtliches) Handeln der AG (dem Dienstgeber) unmittelbar zuzurechnen war, um deren Haftungspflicht und Zahlungspflicht hinsichtlich Lohnsteuer auszulösen (Hinweis Schiemer, Handkommentare zum österreichischen Recht, AktG/2, 249, 250;

Schiemer/Jabornegg/Strasser, AktG, Kommentar/3, 464; hier: Der Angestellten einer Versicherung wurden mangels entsprechender Schäden ungerechtfertigt Versicherungsvergütungen ausgezahlt; für diese Beträge wurde ihr Einkommensteuer vorgeschrieben).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130061.X01

Im RIS seit

07.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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