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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §41 Abs1;Rechtssatz
Die vom Regelfall abweichende, durch § 82 Abs 2 EStG 1972 vorgesehene Beschränkung der Inanspruchnahme des Arbeitnehmers als Steuerschuldner der nicht einbehaltenen und nicht abgeführten Lohnsteuer soll sich nur im Lohnsteuerverfahren auswirken, nicht aber auch im Verfahren zur Veranlagung der Einkommensteuer.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986130178.X01Im RIS seit
15.06.1988Zuletzt aktualisiert am
29.10.2015