Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1 EStG 1988 § 4a heute EStG 1988 § 4a gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 EStG 1988 § 4a gültig von 01.01.2021 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2019 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1 EStG 1988 § 4a heute EStG 1988 § 4a gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 EStG 1988 § 4a gültig von 01.01.2021 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2019 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1 EStG 1988 § 4a heute EStG 1988 § 4a gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 EStG 1988 § 4a gültig von 01.01.2021 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2019 ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Zum 1. Jänner 2007 ist er von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 auf die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 übergegangen, was zu einem - im Wesentlichen auf die Erfassung von Honorarforderungen zurückzuführenden - Übergangsgewinn von 19.123 € führte. Aus der Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 2007 ergibt sich ein Stand des Eigenkapitals von 147.214,17 €. Die Bilanz zum 31. Dezember 2007 weist ein ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §11a Abs1EStG 1988 §11a Abs3EStG 1988 §4 Abs1
Rechtssatz: Bei der Festlegung des "Anstiegs" des Eigenkapitals in § 11a Abs. 1 EStG 1988 und aufgrund des Verweises in Abs. 3 auf Abs. 1 leg cit bei der Festlegung des "Sinkens" des Eigenkapitals stellt das Gesetz auf den Begriff der Entnahme iSd § 4 Abs. 1 EStG 1988 ab. European Cas... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z6EStG 1988 §4 Abs1
Rechtssatz: Die Einkommensteuer ist nicht betrieblich veranlasst, sondern in der Person des Steuerpflichtigen selbst begründet. Die Zahlung von Personensteuern aus betrieblichen Mitteln stellt somit unzweifelhaft eine Entnahme dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2022:RA20201500... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1
Rechtssatz: Die Entnahme von notwendigem Betriebsvermögen erfolgt durch die endgültige betriebsfremde Verwendung (vgl. VwGH 9.9.2004, 2001/15/0215). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020150033.L02 Im RIS seit 21.04.2022 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0150 E 7. August 2001 RS 2 Stammrechtssatz Die Entnahme von Betriebsvermögen setzt regelmäßig ein tatsächliches, nach außen in Erscheinung tretendes Verhalten des Abgabepflichtigen voraus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020150033.L0... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §205 Abs3EStG 1988 §11a Abs1EStG 1988 §11a Abs3EStG 1988 §4 Abs1
Rechtssatz: In Bezug auf die Zahlung an das Finanzamt zur Tilgung von Einkommensteuerschulden wird die Entnahme in dem Zeitpunkt getätigt, in dem Geldmittel dem Betriebsvermögen entzogen werden. Es trifft zu, dass der Zeitpunkt der Entnahme Auswirkun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §11a Abs1EStG 1988 §11a Abs3EStG 1988 §4 Abs1
Rechtssatz: Für die Ermittlung des Eigenkapitalzuwachses macht es einen Unterschied, ob der Unternehmer die Einkommensteuer aus Mitteln des Betriebsvermögens oder solchen des Privatvermögens verwendet. Von welchem Konto die Einkommensteuer bezahlt wird, kann daher durchaus von Relevanz sein. ... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wurde einer die Jahre 2011 bis 2015 umfassenden Außenprüfung unterzogen. Der Prüfer stellte u.a. fest, der Alleingesellschafter der Revisionswerberin habe per 31. Dezember 2004 sein Einzelunternehmen in die Revisionswerberin eingebracht. In diesem Zusammenhang sei in der unternehmensrechtlichen Bilanz der Revisionswerberin ein Firmenwert in Höhe von 514.229,34 € aktiviert und in weiterer Folge über zehn Jahre ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber führte - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - einen Gastgewerbebetrieb (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988) und hatte mit einer Versicherungsgesellschaft diesbezüglich diverse Versicherungsverträge abgeschlossen (Feuerversicherung ua, Gewerbeversicherung). 2 Im Mai 2014 ereignete sich ein Brand, der Teile des Gebäudes und des Inventars beschädigte. Laut sachverständiger Schadensbeschreibung kam es zu einer Teilschädigung ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1EStG 1988 §5 Abs1
Rechtssatz: § 4 Abs. 1 EStG 1988 normiert die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich, also die Ermittlung des Unterschiedsbetrages zwischen dem steuerlichen Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem steuerlichen Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Die Feststellung des St... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1
Rechtssatz: Werden aufgrund einer Sachversicherung für Gegenstände des Betriebsvermögens Versicherungsentschädigungen zur Abgeltung von an diesen Gegenständen eingetretenen Schäden gewährt, führt dies - nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH (vgl. etwa VwGH 24.4.2014, 2011/15/0197, Slg 8909/F; 19.3.2002, 96/14/0087, Slg 7693/F) - zu Betriebs... mehr lesen...
1 Im Jahr 2001 wurde die B GmbH gegründet. Diese war in der Veredelung und Bearbeitung von Flachglas, ab 2012 auch im Handel und in der Immobilienverwaltung tätig. I (die Zweitrevisionswerberin) war zu 76%, ihr Ehemann P (der Drittrevisionswerber) zu 24% an dieser GmbH beteiligt; alleiniger Geschäftsführer der B GmbH war P. 2 Mit Generalversammlungsbeschluss und Umwandlungsvertrag vom 28. August 2013 wurde die B GmbH zum Stichtag 31. Dezember 2012 gemäß § 5 Umwandlungsge... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber erzielte im Streitjahr u.a. Einkünfte aus selbständiger (ärztlicher) Tätigkeit. 2 Mit Ersuchen um Ergänzung vom 29. Oktober 2018 teilte das Finanzamt dem Revisionswerber mit, dem Finanzamt sei bekannt geworden, dass der Revisionswerber im Jahr 2012 nach seinem verstorbenen (ebenfalls als Arzt tätig gewesenen) Vater Leistungen aus dem Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer erhalten habe. Bestattungsbeihilfe (4.000 €) sowie Hinterbliebenenunterstützung (5.51... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1EStG 1988 §6
Rechtssatz: Die Aktivierung einer Forderung setzt voraus, dass die Forderung bereits "entstanden" ist (vgl. Mayr in Doralt et al, EStG14 § 6 Tz 218). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019130113.L01 Im RIS seit 10.08.2020 Zuletzt akt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1EStG 1988 §6
Rechtssatz: Eine antragsbedürftige Forderung entsteht erst mit diesem Antrag (vgl. VwGH 27.7.1999, 94/14/0053; vgl. auch VwGH 19.4.2018, Ro 2016/15/0017). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019130113.L02 Im RIS seit 10.08.2020 Zuletz... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte ist eine im Bereich des technischen Projektmanagements tätige GmbH. Zu ihren Aufgaben zählt die Erstellung von Gutachten zu Mobilfunkstationen. Sie hat sich dabei auch Subauftragnehmer bedient, welche die von ihnen erbrachten Leistungen der Mitbeteiligten verrechnet haben. 2 Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde zu den von TB, einem der Subauftragnehmer, gelegten Rechnungen (2012 eine Rechnung über einen Betrag von 8.040,50 EUR und 2014 fünf Rechn... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1EStG 1988 §4 Abs3KStG 1988 §12 Abs1 Z6
Rechtssatz: Die Umsatzsteuer ist innerhalb der Unternehmerkette beim Betriebsvermögensvergleich kein Kostenfaktor und hat wirtschaftlich gesehen den Charakter eines durchlaufenden Postens (siehe zum Wahlrecht bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung § 4 Abs. 3 dritter Satz EStG 1988). Sie ist daher grundsätzlich ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 30. November 2017 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer 2016 fest. Darin berücksichtigte das Finanzamt u. a. Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen. Das Finanzamt führte hiezu aus, der von der Mitbeteiligten geltend gemachte Befreiungstatbestand (Hauptwohnsitz) treffe nicht zu, da die Mitbeteiligte innerhalb der letzten zehn Jahre nicht fünf Jahre ihren Hauptwohnsitz an der betreffenden Liegenschaft gehabt habe. Der anteilige Veräußerungserlös sei abzüglich d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1EStG 1988 §4 Abs1
Rechtssatz: Wirtschaftsgüter sind alle im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbaren Güter jeder Art. Ob ein Wirtschaftsgut vorliegt, ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und nicht nach zivilrechtlichen Merkmalen zu beurteilen. So ist die zivilrechtl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1EStG 1988 §4 Abs1
Rechtssatz: Was ein eigenständiges Wirtschaftsgut und was Teil eines Wirtschaftsgutes ist, entscheidet sich nach der Verkehrsauffassung. Ein wirtschaftlicher und funktioneller (technischer) Zusammenhang zwischen Wirtschaftsgütern bzw. Teilen von solchen spricht nach der Verkehrsauffassung bisweilen für ein einheitliches Wirtsch... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist in Italien ansässig und erzielte im Jahr 2017 in Österreich Einkünfte aus der Vermietung einer Eigentumswohnung und aus der Veräußerung dieser Eigentumswohnung. Der Revisionswerber beantragte im Rahmen der Veranlagung der Einkommensteuer 2017 die Regelbesteuerung betreffend die Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen. Dazu machte er insbesondere realisierte Kursverluste aus einem Fremdwährungskredit einkünftemindernd geltend. 2 Mit Bescheid vom 14. Jun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1EStG 1988 §19 Abs2EStG 1988 §20 Abs1 Z1EStG 1988 §28EStG 1988 §30EStG 1988 §30 Abs3EStG 1988 §31EStG 1988 §4 Abs1EStG 1988 §4 Abs3 Beachte Besprechung in:SWK 34/2019, S 1487-1490;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat bei Spekulationsgeschäften (§ 30 EStG 1988 idF vor dem 1. Stabilitätsgesetz 2012, BGBl. I Nr. 22/2012) eine gewisse Ang... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte erzielte in den revisionsgegenständlichen Jahren neben seinen Pensionseinkünften und seinen Einkünften aus selbstständiger Arbeit als Wahlarzt Verluste aus einer medizinischtechnischen Forschungs- und Entwicklungstätigkeit. 2 Anlässlich einer im Jahr 2015 durchgeführten Außenprüfung gelangten die Prüfer zu dem Ergebnis, dass der Unternehmensschwerpunkt der Forschungstätigkeit des Mitbeteiligten im Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter liege und auf Verl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2a idF 1999/I/106EStG 1988 §4 Abs1
Rechtssatz: Erfindungen, gewerbliche Schutzrechte wie Patente sind ebenso wie der Prototyp unkörperliche Wirtschaftsgüter (vgl. Zorn/Varro in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG17, § 4 Tz 92). Das Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter umfasst die auf Gewinn gerichtete Fruchtziehung aus unkörperlichen Wirtschafts... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der das Bundesland X zu 100% beteiligt ist, wurde im August 2005 errichtet und ist Gruppenträgerin einer Gruppe iSd § 9 KStG 1988. 2 Mit Verschmelzungsvertrag vom 3. Juli 2006 wurde die T GmbH, die nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr zum 31. Oktober bilanzierte, als übertragende Gesellschaft unter Bezugnahme auf Art. I Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) rückwirkend zum 31. Oktober 2005 auf die Revisio... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24EStG 1988 §4 Abs1LiebhabereiV §2 Abs1LiebhabereiV §2 Abs2
Rechtssatz: Liegt zunächst eine Einkunftsquelle in Form einer betrieblichen Tätigkeit vor, und ist erst ab einem späteren Zeitpunkt nach § 1 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 und 2 der Liebhabereiverordnung von Liebhaberei auszugehen, kann ab diesem Zeitpunkt nicht mehr von einem Betriebsvermögen gesproch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24EStG 1988 §4 Abs1KStG 1988 §7 Abs2
Rechtssatz: Durch § 7 Abs. 2 KStG 1988 werden u.a. die einkommensteuerlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung in den Bereich der Körperschaftsteuer übernommen. Daraus folgt, dass die Betriebsvermögenseigenschaft von Wirtschaftsgütern bei Körperschaftsteuersubjekten nach den gleichen Grundsätzen wie bei Einkomm... mehr lesen...