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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/15/0005 E 26. Februar 2015 RS 2Stammrechtssatz
Wirtschaftsgüter, die zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, sind zwingend in die Steuerbilanz aufzunehmen, wobei die bilanzmäßige Behandlung durch den Steuerpflichtigen nicht entscheidend ist. Notwendiges Betriebsvermögen verliert diese Eigenschaft auch dann nicht, wenn es entgegen den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen nicht in die Bilanz aufgenommen wird (vgl. Hofstätter/Reichel, EStG 1988, § 4 Abs. 1 Tz 39).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022150028.L01Im RIS seit
18.10.2022Zuletzt aktualisiert am
18.10.2022