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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §205 Abs3Rechtssatz
In Bezug auf die Zahlung an das Finanzamt zur Tilgung von Einkommensteuerschulden wird die Entnahme in dem Zeitpunkt getätigt, in dem Geldmittel dem Betriebsvermögen entzogen werden. Es trifft zu, dass der Zeitpunkt der Entnahme Auswirkungen auf den jährlichen Betrag des Eigenkapitalanstieges bzw. Eigenkapitalabfalls hat. In Bezug auf den Zeitpunkt der Einkommensteuerzahlungen ist dem Unternehmer ein gewisser Gestaltungsspielraum eingeräumt, etwa durch die Möglichkeit der Anzahlungen nach § 205 Abs. 3 BAO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020150033.L05Im RIS seit
21.04.2022Zuletzt aktualisiert am
21.04.2022