1 Die revisionswerbende KG betreibt ein Reisebüro im Erdgeschoß des Hauses B-straße 27. Die Geschäftsräumlichkeiten wurden der Revisionswerberin durch ihren Kommanditisten JW gegen Entgelt zur Nutzung überlassen. Im Streitjahr 2006 hat JW seine Kommanditanteile an der revisionswerbenden KG an seine Kinder übertragen und die Liegenschaft B-straße 27 in seinem Eigentum behalten. 2 Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass der betrieblich genutzte Teil ... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist eine börsenotierte Aktiengesellschaft. In den Streitjahren ermöglichte sie - nach den unbestrittenen Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - Arbeitnehmer/inne/n, leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstands die Teilnahme an zwei mehrjährig laufenden Stock Option Programmen (SOP 2005 und SOP 2009), wonach diesen (nach jährlich wiederkehrender Festlegung der jeweils tatsächlich bezugsberechtigten Personen durch ein Komitee) unentgeltlich ... mehr lesen...
1 Zum bisherigen Verfahrensgang - betreffend Einkommensteuer 2010 - ist eingangs auf das Erkenntnis vom 21. Dezember 2016, Ra 2015/13/0023, zu verweisen. 2 Der Mitbeteiligte war in den Streitjahren Geschäftsführer und Gesellschafter (zu 50%, weiterer Gesellschafter und Geschäftsführer war sein Vater) der X GmbH, über deren Vermögen im Februar 2009 der Konkurs eröffnet worden war. Im April 2010 schloss er mit mehreren Gläubigern der X GmbH Vereinbarungen, in denen er sich per... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Körperschaft öffentlichen Rechts veräußerte am 23. Juli 2012 drei Grundstücke, die am 1. Jänner 1998 in Bauland umgewidmet worden waren. Mit Körperschaftsteuererklärung 2012 vom 13. Mai 2013 erklärte sie "Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen nach Umwidmung" in Höhe von 126.576 EUR. 2 Gegen den erklärungsgemäß ergangenen Körperschaftsteuerbescheid 2012 erhob die Mitbeteiligte Beschwerde, die sie damit begründete, dass die verkauften Grundstücke zuvor lan... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist Erbin nach (dem im Jahr 2009 verstorbenen) GB, der von April 1983 bis April 2008 alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der X GmbH war. Aus der Geschäftsführertätigkeit bezog er Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß § 22 Z 2 2. Teilstrich EStG 1988, die er mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelte. 2 Mit Wirkung vom 1. Jänner 1995 schloss GB mit der X GmbH einen Vertrag (im Folgenden: "Pensionszusage") ab, der u. a. folgende Bestimmunge... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 1. Dezember 2014 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2011 fest. Es berücksichtigte dabei Einkünfte aus Leistungen in Höhe von 120.000 EUR. In der Begründung: führte das Finanzamt hiezu aus, der Revisionswerber habe ein Wohnrecht an einer näher genannten Liegenschaft gehabt. Im Jahr 2011 habe er gegen eine Ablösezahlung in Höhe von 120.000 EUR auf dieses Wohnrecht verzichtet. Entgelte für den Verzicht auf die Ausübung eines Wohnrechts seien gemä... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus Land- und Forstwirtschaft. In Beilagen zur Einkommensteuererklärung für Einzelunternehmer mit pauschalierten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft für die Jahre 2006 und 2007 verzeichnete er neben vollpauschalierten Einkünften jeweils auch gewinnerhöhende Beträge aus der Nutzungsüberlassung von Grund und Boden (1.374,71 EUR bzw. 1.912,14 EUR). Die X Aktiengesellschaft hatte dem Mit... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber bezog im Streitjahr u.a. Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Büromaschinenmechaniker. Er ermittelte seine Einkünfte gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988. 2 Mit Bescheid vom 7. November 2012 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2010 fest. In der Begründung: führte das Finanzamt aus, bei den auf einem näher bezeichneten Depot ausgewiesenen Wertpapieren handle es sich nicht um notwendiges Betriebsvermögen. Der durch Spekulation erwirtschaftete Verlust s... mehr lesen...
1 Beginnend mit Sommer 2005 hat der Revisionswerber - nach den unbestrittenen Sachverhaltsfeststellungen des Bundesfinanzgerichts - ein bis zu diesem Zeitpunkt landwirtschaftlich genutztes Grundstück auf Grundlage eines Übereinkommens vom 13. April 2005 der ASFINAG GmbH (in der Folge: ASFINAG) zur Nutzung als Deponie im Rahmen von Autobahnarbeiten überlassen (Ablagerung des Aushubmaterials Tauerntunnel sowie Befahrung durch Baumaschinen). Im Übereinkommen wurde eine grundsätzlich... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber unterhält einen Gewerbebetrieb mit dem Betriebsgegenstand "Druckservice", dessen Gewinn er im Wege des Betriebsvermögensvergleichs gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt. 2 In den Jahren 2006 bis 2010 verwendete er Guthabenstände auf den betrieblichen Bankkonten teilweise dazu, Aktien anzuschaffen, die zum Teil auch kurzfristig wieder veräußert wurden. Die erworbenen Aktien wurden im Umlaufvermögen des Betriebes (zum 31. Dezember 2009 mit einem Betrag von... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte führt eine Fremdenpension. In den Jahren 2004 und 2005 nahm er einen Um- und Zubau zum bestehenden Hotelgebäude vor. Von den Baukosten machte er einen Vorsteuerabzug von 100 % geltend. Anlässlich einer Außenprüfung wurde festgestellt, dass ein Anteil von 34,80 % der Baukosten auf privat genutzte Räumlichkeiten entfalle. In diesem Ausmaß sei eine Kürzung der geltend gemachten Vorsteuerbeträge vorzunehmen. 2 Das Finanzamt erließ den Prüfungsfeststellung... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z1EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litaEStG 1988 §4 Abs1EStG 1988 §4 Abs4EStG 1988 §7UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita32006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art168a Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2010/15/0085 E 19. März 2013 VwSlg 8796 F/2013 RS 3 Stammrechtssatz Gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 gelten Lieferungen, sonsti... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Modeagentur mit Geschäftsräumlichkeiten für Wiederverkäufer und ist Gesellschafter-Geschäftsführer der N GmbH. In der Gewinn- und Verlustrechnung der Modeagentur für das Jahr 2009 (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG) machte er außerordentliche Aufwendungen von 365.000 EUR unter dem Titel der "Kredithaftung" geltend. Weiters beantragte er die Anerkennung von 90.000 EUR als "Abschreibung Darlehen" für ein der N GmbH gewährtes Darlehen von 100.000 EU... mehr lesen...
Die A GmbH, Geschäftsherrin einer aus ihr und der X GmbH bestehenden atypisch stillen Gesellschaft, wurde mit Vertrag vom 5. Dezember 1997 als übertragende Körperschaft rückwirkend zum Stichtag 31. August 1997 auf die B AG, welche kurz zuvor von einer GmbH in eine AG umgewandelt worden war (formwechselnde Umwandlung), als übernehmende Körperschaft verschmolzen. Dabei wurde die atypisch stille Gesellschaft aufrechterhalten, weshalb der Vorgang dem Finanzamt gemäß § 24 UmgrStG ab Zusamm... mehr lesen...
Die gewerbliche Tätigkeit des Erstbeschwerdeführers im Rahmen seines Einzelunternehmens bestand während des Streitzeitraumes im Ankauf von gebrauchter Leasing-Computerhardware (Notebooks) sowie neuwertiger Großbildfernseher von deutschen EDV-Firmen und dem Verkauf dieser Waren bzw. Artikel über seinen persönlichen Account bei eBay. Der Erstbeschwerdeführer führte weiters die Lagerung, die Qualitätskontrolle, die Versendung durch einen Paketzusteller, die Bearbeitung von Reklamationen,... mehr lesen...
Im Rahmen einer die Jahre 2001 bis 2003 betreffenden Außenprüfung wurden u.a. folgende Feststellungen getroffen: "Tz. 1 Allgemein Die Tätigkeit der Firma (des Beschwerdeführers) bestand bis zum Jahr 2001 als Ingenieurbüro und im Industrieanlagenbau (gewerbliche Tätigkeit). Ende 2001 wurde dann die Firma (S) GmbH gegründet, an der der Abgabepflichtige 100% Gesellschafter/Geschäftsführer ist. Die Tätigkeit des Einzelunternehmens wird nun von der (S) GmbH weitergeführt. Die Einkünfte des... mehr lesen...
Die beschwerdeführende OG (vormals OEG), eine Unternehmensberatungs- und Buchhaltungsbzw. Steuerberatungsgesellschaft, wurde im Jahr 2001 gegründet. Gesellschafter sind GH und MH. Für die Jahre 2001 und 2002 ermittelte die Beschwerdeführerin ihre Einkünfte (aus selbständiger Arbeit) nach § 4 Abs. 1 EStG 1988, für die Jahre 2003 bis 2006 im Wege der Pauschalierung nach § 17 Abs. 1 EStG 1988 (Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 12 % der Einnahmen). Für die streitgegenständlichen Jahre... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde über die Berufung des Beschwerdeführers gegen Bescheide des Finanzamts, in denen - zum Teil nach Wiederaufnahme des Verfahrens - für Lieferungen des Beschwerdeführers an polnische Abnehmer in den Jahren 1994 und 1995 sowie für innergemeinschaftliche Lieferungen im Jahr 1995 das Vorliegen der erforderlichen Nachweise für die Umsatzsteuerbefreiung verneint und die Umsatzsteuer für die Jahre 1994 und 1995 auf dieser Grundlage ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist im Bereich der "Halbstoff-Erzeugung" für die Papier- und Kosmetikindustrie tätig. An der Beschwerdeführerin sind Frau IP - sie ist zugleich auch Geschäftsführerin - zu 25% und ihr Lebensgefährte WH zu 75% beteiligt. Anlässlich einer den Zeitraum 1996 bis 2000 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u.a. die Feststellung, die - 1989 gegründete - Beschwerdeführerin habe 1992 in N., H-Straße, ein Baugrundstück (3.455 m2) gekauft und darauf e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §93 Abs3 litaEStG 1988 §28EStG 1988 §4 Abs1EStG 1988 §93 Abs2 Z1 litaKStG 1988 §8 Abs2
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 16. Mai 2007, 2005/14/0083, ausgeführt hat, ist bei den (nicht fremdüblich) den Gesellschaftern zur Nutzung überlassenen Gebäuden einer Kapitalgesellschaft zu untersch... mehr lesen...
1. Der Beschwerdeführer übte bis zum 31. Juli 2001 die Tätigkeit als planender Baumeister aus. Die daraus erzielten Einkünfte aus selbständiger Arbeit ermittelte er durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988. Mit 31. Juli 2001 verrechnete er noch Leistungen an fünf verschiedene Projektgesellschaften, an denen er beteiligt war, über S 18.867.467,--. In der per 31. Juli 2001 für den Übergang von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 auf jene durch Betrieb... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin wurde eine Betriebsprüfung betreffend die Jahre 1998 bis 2000 durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin im Prüfungszeitraum eine Pensionsrückstellung für die Gesellschafterin Andrea H. gebildet habe. Andrea H. sei im Prüfungszeitraum zu 75% an der Beschwerdeführerin beteiligt gewesen und habe von dieser für die Erstellung des Rechnungswesens monatlich S 5.000,00 erhalten. Zudem habe die Beschwerdeführerin Andrea H. f... mehr lesen...
In den von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakten liegt eine als "Einkommensteuerbescheid 2003" bezeichnete Erledigung des Finanzamtes vom 7. Juli 2005 ein, die wie folgt adressiert ist: "Dkfm. B. Eva u Mitbes f B. D" z.H. Dkfm. B. Eva. In dieser Erledigung sind zur Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2003 Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von 473.137,54 EUR, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit von 9.013 EUR und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für das Streitjahr negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Im Zusammenhang mit der Vermietung nahm er am 18. Jänner 1999 ein Fremdwährungsdarlehen in SFR auf. Per 25. Oktober 2000 wurde dieses Darlehen in ein weiteres Fremdwährungsdarlehen, nämlich in JPY umgeschuldet. Dieses JPY-Darlehen haftete per 31. Dezember 2000 unberichtigt aus und wurde am 24. Jänner 2001 in ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Genossenschaft; sie betreibt eine Bank. Im Zuge einer den Zeitraum 2000 bis 2002 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer die Feststellung (Punkt 21 des Betriebsprüfungsberichtes vom 6. April 2004), die Beschwerdeführerin habe in ihrem Betriebsvermögen Anteile an thesaurierenden Investmentfonds gehalten. Zum Buchwert dieser Investmentfondsanteile habe die Beschwerdeführerin die laufenden ausschüttungsgleichen Erträge iSd § 40 Abs 2 Z 1 I... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 15. Jänner 2008, 2006/15/0116, die Kreditkonvertierung innerhalb von Fremdwährungen nicht als Verbindlichkeitstausch beurteilt. Vereinbare der Schuldner eines SFR-Kredites mit seiner Bank, dass die Schuld künftig in JPY bestehen solle, entstehe dadurch kein ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: EStG 1988 §23;EStG 1988 §4 Abs1;UmgrStG 1991 Art3;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat den gesamten Betrieb seines Einzelunternehmens mit Ausnahme eines bestimmten Fremdwährungskredites nach Art. III UmgrStG in eine GmbH eingebracht. Ein solcher Vorgang bewirkt, dass das einzelne zurückbehaltene Wirtschaftsgut (hier: Fremdwährungsschul... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z2 lita;EStG 1988 §93;InvFG 1993 §1 Abs1;InvFG 1993 §13 idF 1998/I/041;KStG 1988 §7 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/13/0231 E 24. März 2009
Rechtssatz: Der Investmentfonds als im Miteigentum der Anteilsinhaber stehendes Sondervermögen ist... mehr lesen...
Die streitgegenständlichen Vorgänge haben sich bei der G-GmbH ereignet. Die G-GmbH (im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet), die gemäß § 7 Abs 3 KStG 1988 ihren Gewinn nach § 5 EStG 1988 zu ermitteln hatte, ist auf der Grundlage des Verschmelzungsvertrages vom 27. September 2007 als übertragende Gesellschaft mit der beschwerdeführenden GmbH (Gesamtrechtsnachfolgerin) verschmolzen worden. In der Niederschrift vom 25. April 2006 über die Schlussbesprechung gemäß § 149 Abs. 1 BAO... mehr lesen...