Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides kann Folgendes entnommen werden: Die Beschwerdeführerin betrieb als Einzelunternehmerin auf Grund eines im Jahre 1969 mit der Gemeinde Wien als Hauseigentümerin abgeschlossenen Bestandvertrages eine Farbenhandlung im von der Gemeinde Wien gemieteten Geschäftslokal. Nachdem die Gemeinde den Abbruch des Hauses beschlossen hatte und die Beschwerdeführerin hievon in Kenntnis gesetzt worden war... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z1 litc;EStG 1972 §32 Z1 litd;EStG 1972 §37 Abs2;EStG 1972 §37 Abs3;EStG 1988 §32 Z1 litc;EStG 1988 §32 Z1 litd;EStG 1988 §37 Abs5;
Rechtssatz: In seinem zum EStG 1972 ergangenen E vom 7.6.1989, 88/13/0095, VwSlg 6406 F/1989, hat der VwGH nach Gegenüberstellung der Bestimmung des § 37 Abs 3 EStG 1972 (der Vorgängerbestimmung des § 37 Abs 5 EStG 1988... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb als Einzelunternehmer einen Handel mit Autozubehör. Im Jahr 1979 begann er mit der Liquidation seines Unternehmens, die im Jahr 1980 beendet wurde. Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, in welchem Ausmaß die Veräußerung von Betriebsvermögen zur Abwendung eines nachweisbar unmittelbar drohenden Enteignungsverfahrens erfolgte und für den dabei erzielten Veräußerungsgewinn die Tarifbegünstigung des § 37 Abs. 3 EStG 1972 zum Tragen ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §294;ABGB §297;ABGB §297a;EisbEG 1954 §2 Abs3;EStG 1972 §37 Abs3;
Rechtssatz: AusfzF, ob auch solche Wirtschaftsgüter (im konkreten Fall: demontierbare Maschinen) von einer Enteignungsmaßnahme mitbetroffen sein können, die nicht als unbewegliche Wirtschaftsgüter mit Grund ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §294;ABGB §297;ABGB §297a;EStG 1972 §37 Abs3;
Rechtssatz: Ebenso wie die Abtrennung stehenden Holzes von Grund und Boden der Begünstigung des § 37 Abs 3 EStG 1972 nicht entgegensteht, hindert auch die Abtrennung oder die Abtrennbarkeit anderer Wirtschaftsgüter, wie etwa im konkreten Fall von demontierbaren Masc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte in seiner Einkommensteuererklärung für 1987 die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes des § 38 Abs. 4 EStG 1972 für einen Teil seiner Einkünfte in Höhe von S 451.289,-- und führte an, ein Teilbetrag von S 72.664,70 resultiere aus seiner Tätigkeit als Einzelunternehmer, der Rest seien Einkünfte aus einer Autorengemeinschaft. Die Abgabenbehörde erster Instanz anerkannte lediglich den Betrag von S 72.665,-- als gemäß § 38 Abs. 4 EStG 1972 begünstigt. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §2 Abs3 Z1;EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §2 Abs3 Z4;EStG 1972 §37 Abs2;EStG 1972 §37 Abs3;EStG 1972 §37 Abs4;EStG 1972 §38 Abs4;
Rechtssatz: In einem Grundlagenbescheid nach § 188 BAO ist die Feststellung zu treffen, daß bestimmte Einkünfte zB solche im Sinne des § 37 Abs 2 bis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z1 litc;EStG 1972 §32 Z1 litd;EStG 1972 §37 Abs2 Z4;EStG 1972 §37 Abs3;
Rechtssatz: Die Entschädigung, die für die Aufgabe von Bestandrechten an Geschäftsräumen iZm einer tatsächlichen oder unmittelbar drohenden Enteignung des Bestandgegenstandes, bzw. für die Aufgabe von Bestandrechten iZm deren unmittelbar drohenden zwangsweisen Auflösung im Hinbl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0033 E VS 21. September 1988 VwSlg 6353 F/1988 RS 5 Stammrechtssatz Die Begünstigung des § 37 Abs 3 EStG ist nicht nur dann anzuwenden, wenn in einem weiterhin fortgeführten Betrieb einzelne Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens enteignet oder wegen drohender Enteignung veräußert werde... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/193; AnwBl 1988/12, 679; Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):3383/79 E 25. März 1980 RS 1; 3423/78 E 19. Jänner 1979 VwSlg 5337 F/1979 RS 1; (RIS: abgv)
Rechtssatz: Weder die Wendung im § 37 Abs 3 EStG, "Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens", noch die Ausführungen in den Geset... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/193; AnwBl 1988/12, 679; Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):3383/79 E 25. März 1980 RS 1; 3423/78 E 19. Jänner 1979 VwSlg 5337 F/1979 RS 1; (RIS: abgv)
Rechtssatz: Die Auffassung, die Begünstigung für Enteignungsentschädigungen sei lediglich dann anwendbar, wenn durch den Entsc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/193; AnwBl 1988/12, 679; Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):3383/79 E 25. März 1980 RS 1; 3423/78 E 19. Jänner 1979 VwSlg 5337 F/1979 RS 1; (RIS: abgv)
Rechtssatz: Die Begünstigung des § 37 Abs 3 EStG ist nicht nur dann anzuwenden, wenn in einem weiterhin for... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs2 Z2;EStG 1972 §37 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/193; AnwBl 1988/12, 679; Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):3383/79 E 25. März 1980 RS 1; 3423/78 E 19. Jänner 1979 VwSlg 5337 F/1979 RS 1; (RIS: abgv)
Rechtssatz: § 37 Abs 3 EStG ist die gegenüber § 37 Abs 2 Z 2 EStG vorrangige Spezialvorschrift (Hinweis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/193; AnwBl 1988/12, 679; Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):3383/79 E 25. März 1980 RS 1; 3423/78 E 19. Jänner 1979 VwSlg 5337 F/1979 RS 1; (RIS: abgv)
Rechtssatz: Für die Begünstigung für Enteignungsentschädigungen ist es nach dem Wortlaut des § 37 Abs 3 EStG nicht erforderlic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs3;
Rechtssatz: Die Begünstigung nach § 37 Abs 3 EStG 1972 kann sich grundsätzlich nur auf jene Wirtschaftsgüter beziehen, die von der (drohenden) Enteignung erfasst sein können. Die Anwendbarkeit dieser Bestimmung setzt allerdings nicht voraus, dass das veräußerte Wirtschaftsgut ident sein müsse mit jenem, welches der Enteigner für den der Enteig... mehr lesen...