RS Vwgh 1988/9/21 87/13/0033

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Veröffentlicht am 21.09.1988
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §37 Abs3;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989/193; AnwBl 1988/12, 679; Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):3383/79 E 25. März 1980 RS 1; 3423/78 E 19. Jänner 1979 VwSlg 5337 F/1979 RS 1; (RIS: abgv)

Rechtssatz

Weder die Wendung im § 37 Abs 3 EStG, "Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens", noch die Ausführungen in den Gesetzesmaterialien (501 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates, X GP), "der Enteignungsentschädigungen sind bei den bisherigen Eigentümern der Wirtschaftsgüter steuerpflichtige Betriebseinnahmen", sprechen zwingend dafür, daß es bei der Veräußerung des ganzen Betriebes oder eines Teilbetriebes keine gesonderte Behandlung der Enteignungsentschädigung geben darf. Vielmehr soll dadurch nur verdeutlicht werden, daß die Begünstigung für Enteignungsentschädigungen auf Entschädigungsbeträge für andere Güter als Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nicht anwendbar ist).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130033.X01

Im RIS seit

06.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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