RS Vwgh 1992/8/5 88/13/0166

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Veröffentlicht am 05.08.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §294;
ABGB §297;
ABGB §297a;
EStG 1972 §37 Abs3;

Rechtssatz

Ebenso wie die Abtrennung stehenden Holzes von Grund und Boden der Begünstigung des § 37 Abs 3 EStG 1972 nicht entgegensteht, hindert auch die Abtrennung oder die Abtrennbarkeit anderer Wirtschaftsgüter, wie etwa im konkreten Fall von demontierbaren Maschinen, nicht die Anwendbarkeit der genannten Begünstigung (Hinweis E 28.5.1980, 1188/78; E 3.6.1987, 86/13/0207).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988130166.X05

Im RIS seit

05.08.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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