RS Vwgh 1987/6/3 86/13/0207

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Veröffentlicht am 03.06.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §37 Abs3;

Rechtssatz

Die Begünstigung nach § 37 Abs 3 EStG 1972 kann sich grundsätzlich nur auf jene Wirtschaftsgüter beziehen, die von der (drohenden) Enteignung erfasst sein können. Die Anwendbarkeit dieser Bestimmung setzt allerdings nicht voraus, dass das veräußerte Wirtschaftsgut ident sein müsse mit jenem, welches der Enteigner für den der Enteignungsmaßnahme zugrundeliegenden Zweck benötigt (Hinweis E 28.5.1980, 1188/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986130207.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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