RS Vwgh 1988/9/21 87/13/0033

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Veröffentlicht am 21.09.1988
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §37 Abs3;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989/193; AnwBl 1988/12, 679; Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):3383/79 E 25. März 1980 RS 1; 3423/78 E 19. Jänner 1979 VwSlg 5337 F/1979 RS 1; (RIS: abgv)

Rechtssatz

Für die Begünstigung für Enteignungsentschädigungen ist es nach dem Wortlaut des § 37 Abs 3 EStG nicht erforderlich, daß - nur - einzelne Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens enteignet oder wegen drohender Enteignung veräußert werden. Mangels einer solchen Einschränkung kann es keinen Unterschied machen, ob nur einzelne oder alle Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens betroffen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130033.X03

Im RIS seit

06.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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