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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §28;Rechtssatz
Ob der Umstand, dass Transaktionen auf fremde Rechnung durchgeführt werden, bereits dazu führt, insgesamt vom Vorliegen gewerblicher Einkünfte auszugehen oder ob unterschiedliche Einkunftsarten vorliegen (wobei im Bereich der Fremdverwaltung auch sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 Z. 3 EStG 1988 in Betracht kämen), bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles. Eine geringfügige Tätigkeit im Bereich der Fremdverwaltung, insbesondere wenn es sich dabei um gelegentliche, gleichsam zufällig für Dritte durchgeführte Transaktionen handelt, muss nicht dazu führen, den auf eigene Rechnung betriebenen Wertpapierhandel als gewerbliche Betätigung einzustufen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1998140179.X06Im RIS seit
26.04.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013