RS Vwgh 2004/4/28 2002/14/0097

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.2004
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §16 Abs2;
EStG 1988 §25;
EStG 1988 §29 Z1;

Rechtssatz

Die in Österreich ansässige Beschwerdeführerin hat nach ihrem Vorbringen von dem - nur schweizerischen Staatsangehörigen eröffneten - Angebot, durch (freiwillige) Beitragszahlungen Rentenansprüche zu erwerben, Gebrauch gemacht und sich solcherart eine Rechtsgrundlage für den Bezug wiederkehrender Leistungen geschaffen. Derartige Bezüge sind nach Überschreiten des Rentenkapitalwertes (§ 16 Abs. 2 BewG) nach der im Beschwerdefall maßgeblichen Rechtslage vor dem Budgetbegleitgesetz 2003 als sonstige Einkünfte steuerpflichtig (Hinweis Stoll, Rentenbesteuerung4, Tz. 1057, Doralt, EStG4, Tz. 52 zu § 25).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002140097.X03

Im RIS seit

04.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten