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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §28 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die Höhe der Einkünfte aus der Überlassung der Mieterinvestitionen ist durch Gegenüberstellung des Verkehrswertes des Gebäudes mit und ohne Mieterinvestition zu ermitteln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150086.X04Im RIS seit
19.02.2002Zuletzt aktualisiert am
07.11.2014