RS Vwgh 1998/2/20 96/15/0086

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Veröffentlicht am 20.02.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §28 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Höhe der Einkünfte aus der Überlassung der Mieterinvestitionen ist durch Gegenüberstellung des Verkehrswertes des Gebäudes mit und ohne Mieterinvestition zu ermitteln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150086.X04

Im RIS seit

19.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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