RS Vwgh 1992/10/14 91/13/0110

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Veröffentlicht am 14.10.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
60/02 Arbeitnehmerschutz
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AÜG §10 Abs1;
EStG 1972 §26 Z7;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 10 Abs 1 letzter Satz AÜG, wonach bei der Beurteilung der Angemessenheit (des Entgeltes) für die Dauer der Überlassung auf das im Beschäftigerbetrieb vergleichbaren Arbeitnehmern für vergleichbare Tätigkeiten zu zahlende kollektivvertragliche Entgelt Bedacht zu nehmen ist, enthält lediglich eine Entgeltsregelung, aber keine Regelung von Auslagenersatz (Aufwandersatz), wie ihn der Reisekostenersatz seinem Inhalt nach darstellt (Hinweis Mazal, Arbeitskräfteüberlassung, 37).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130110.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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