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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z9;Rechtssatz
AusfzF, weshalb in concreto eine beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung nicht vorliegt und daher eine steuerliche Anerkennung von Mehraufwendungen für die Verköstigung in Gaststätten zu versagen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140135.X01Im RIS seit
03.11.1992