RS Vwgh 1992/11/3 92/14/0135

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Veröffentlicht am 03.11.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z9;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §26 Z7;

Rechtssatz

AusfzF, weshalb in concreto eine beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung nicht vorliegt und daher eine steuerliche Anerkennung von Mehraufwendungen für die Verköstigung in Gaststätten zu versagen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140135.X01

Im RIS seit

03.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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